Volkswagen - Strafzahlung wurde aufgehoben
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Das von der EU verhängte Bußgeld gegen den Wolfsburger Autohersteller Volkswagen wegen Wettbewerbsbehinderung wurde heute vom Europäischen Gericht Erster Instanz (EuGeI) aufgehoben. Demnach muß VW die Strafe in Höhe von 30,96 Mio. Euro nicht zahlen.
Die EU-Kommission hatte das Bußgeld vor drei Jahren verhängt, da sie der Ansicht war, dass VW in den Jahren 1996 und 1997 eine unzulässige Preispolitik im Zusammenhang mit den damals neuen Passat-Modellen betrieben habe. Dem Konzern wurde vorgeworfen, seinen Händlern Verkaufspreise unter der offiziellen Preisempfehlung untersagt zu haben. Das EuGeI kam jedoch nun zu dem Urteil, dass die Kommission nicht bewiesen habe, dass rechtswidrige Preisvereinbarungen bestanden haben. Das Einverständnis der Händler konnte nicht nachgewiesen werden, hieß es.
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