VGH entscheidet in Kürze über Rechtmäßigkeit von Biblis-Abschaltung
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Kassel (BoerseGo.de) – Im Streit um die temporäre Stilllegung des Kernkraftwerkes in Biblis im Jahr 2011 kommt Bewegung. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel wird am 27. Februar entscheiden, ob die 2011 vom hessischen Umweltministerium angeordnete Abschaltung des Atomkraftwerks Biblis für drei Monate rechtmäßig war, wie der VGH am heutigen Montag mitteilte.
Gegen die Betriebseinstellung klagt der Energiekonzern RWE, der Biblis betreibt. Das Umweltministerium verfügte die zeitweise Abschaltung von Biblis in Folge der Atomkatastrophe von Fukushima im März 2011. Danach wurde die deutsche Energiewende eingeleitet.
Der Energiekonzern RWE sieht durch die Abschaltung von Biblis einen Schaden im Volumen von 187 Millionen Euro. Dieser Schaden kann jedoch nur vor einem Zivilgericht eingeklagt werden, falls der VGH die Stilllegung für nicht rechtmäßig erklärt.
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