Vertrag zwischen Bayer und Schering in Kraft
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Nachdem die außerordentliche Hauptversammlung der Schering AG am 13. September 2006 dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Bayer-Tochter Dritte BV GmbH zugestimmt hat, ist der Vertrag nunmehr am 27. Oktober 2006 durch Eintragung in das Handelsregister wirksam geworden. Damit sei eine wesentliche Voraussetzung für die vollständige Integration von Schering in den Bayer-Konzern geschaffen, teilte die beiden Unternehmen am Montag in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit.
Die Einzelheiten des nach dem Vertrag zu unterbreitenden Abfindungsangebots an die außenstehenden Schering-Aktionäre sollen in Kürze bekannt gegeben werden.
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