Kommentar
13:52 Uhr, 27.08.2005

Verlustzuweisungen sind ungerecht

In Wahlkampfzeiten rückt die Steuerpolitik in den Vordergrund. Sie ist recht komplex und undurchschaubar.

Von dieser Intransparenz profitieren meist diejenigen, die ohnehin Vermögen haben und über Sonderregelungen ihr Geld mehren können. Die Kosten für diese Steuerschlupflöcher trägt die Allgemeinheit, der normale Steuerzahler. Das ist ungerecht und volkswirtschaftlich ineffizient.

Bis heute können Privatinvestoren, die zum Beispiel einmalig über eine hohe Abfindungszahlung verfügen, steueroptimiert Geld in Containerschiffe, Windkraftanlagen oder Filme stecken. Diesen Steuersparmodellen mit hohen Verlustzuweisungen wollte die noch amtierende Bundesregierung mit einem Zusatzparagraphen im Einkommenssteuergesetz einen Strich durch die Rechnung machen: Nur noch 10% des Anlagebetrags sollten als Verlust mit anderen Einkunftsarten verrechnet werden können, der Rest der Verluste nur noch mit künftigen Einnahmen der Investition. Doch leider hat dieses Vorhaben noch nicht in den Gesetzestext gefunden.

Steuerliche Anreize verzerren die Motivation, profitable Investitionen zu tätigen. Erst die steuerliche Vorzugsbehandlung macht eine Nachsteuerrendite interessant. Die Vorsteuerrendite und das eingegangene Risiko gleichen dem Bild eines Anlegers, der Geld aus dem Fenster wirft. Mit Hilfe von Vater Staat wird das Fenster geschlossen und das Geld verbleibt in den vier Wänden des Anlegers.

Beide Volksparteien wollen die Steuerschlupflöcher nach der Wahl beseitigen. Es ist nur zu hoffen, dass die Parlamentarier die Kraft haben, den Lobbyisten dieser äußerst lukrativen Kapitalmarktnische Paroli zu bieten. Initiatoren, Vermögensverwalter und Anwaltskanzleien verdienen prächtig an den Steuerschlupflöchern für Bundesbürger, die über große außerordentliche Einkünfte verfügen. Nur sie haben die Möglichkeit, sich mit Blick auf die Einkommenssteuer arm zu rechnen. Der normale Steuerzahler hat diese Möglichkeit nicht.

Quelle: Morningstar Deutschland

Die Aufgabe der Fonds-Ratingagentur Morningstar ist es, leicht zugängliche Informationen und Anwendungen anzubieten um den Anlegern eine objektive Hilfe zu den mehr als 6.000 in Deutschland zugelassen Fonds zu geben. Als Teil des europäischen Netzes lancierte Morningstar seine Dienste in Deutschland am 23.05.2001 unter www.morningstarfonds.de

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Über den Experten

Thomas Gansneder
Thomas Gansneder
Redakteur

Thomas Gansneder ist langjähriger Redakteur der BörseGo AG. Der gelernte Bankkaufmann hat sich während seiner Tätigkeit als Anlageberater umfangreiche Kenntnisse über die Finanzmärkte angeeignet. Thomas Gansneder ist seit 1994 an der Börse aktiv und seit 2002 als Finanz-Journalist tätig. In seiner Berichterstattung konzentriert er sich insbesondere auf die europäischen Aktienmärkte. Besonderes Augenmerk legt er seit der Lehman-Pleite im Jahr 2008 auf die Entwicklungen in der Euro-, Finanz- und Schuldenkrise. Thomas Gansneder ist ein Verfechter antizyklischer und langfristiger Anlagestrategien. Er empfiehlt insbesondere Einsteigern, sich strikt an eine festgelegte Anlagestrategie zu halten und nur nach klar definierten Mustern zu investieren. Typische Fehler in der Aktienanlage, die oft mit Entscheidungen aus dem Bauch heraus einhergehen, sollen damit vermieden werden.

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