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15:32 Uhr, 01.08.2024

Verfassungsrechtler macht Weg frei für den Etat der Ampel - Bericht

BERLIN (Dow Jones) - Die Pläne der Bundesregierung zur Schließung einer Lücke im Bundeshaushalt sind nach Einschätzung eines Gutachtens, das die Ampelkoalition in Auftrag gegeben hat, mit der Verfassung vereinbar. Zu diesem Ergebnis komme der Bielefelder Rechtsprofessor Johannes Hellermann in seinem Gutachten, berichtete Zeit Online. Hintergrund ist, dass die Ampelregierung der Bahn und der Autobahngesellschaft Darlehen für die Modernisierung der Infrastruktur gewähren will. Unter bestimmten Voraussetzungen werden die für die Finanzierung dieser Darlehen nötigen Kredite nicht auf die Schuldenbremse angerechnet. Es handelt sich dann um sogenannte finanzielle Transaktionen.

"Im Falle der Gewährung eines Darlehens des Bundes an die DB InfraGO AG wäre die Darlehensschuld der DB (…) keine nach Artikel 115 Absatz 2 Grundgesetz schuldenbremsenrelevante Kreditaufnahme des Bundeshaushalts. Für den Bundeshaushalt selbst handelt es sich (…) um eine finanzielle Transaktion, die nicht schuldenbremsenrelevant ist", schreibt Hellermann laut den Angaben. Es müsse aber gewährleistet sein, dass es sich nicht um "verdeckte Zuschüsse" handle.

Im Fall der Autobahngesellschaft ist die Lage dem Bericht zufolge komplizierter, weil das Unternehmen anders als die Bahn nicht über eigene Einnahmen verfügt, um die Darlehen zurückzuzahlen - eine Maut gibt es bislang nur für den Güterverkehr. Im Gutachten stehe dazu, dass ein solches Darlehen zwar grundsätzlich "keine (…) schuldenbremsenrelevante Kreditaufnahme des Bundeshaushalts" sei. Es gebe aber ein "nicht unerhebliches rechtliches Risiko" wegen des Fehlens eigener Einnahmen.

Die rechtlichen Risiken würden vermindert, wenn es der Autobahngesellschaft ermöglicht werde, "Zugang zu nennenswerten originär eigenen Einnahmen" zu eröffnen. Im Gespräch ist laut dem Bericht in der Ampel, einen Teil der Lkw-Maut umzuwidmen. Skeptischer sehe Hellermann ein weiteres Vorhaben der Ampel. Diese will auch die bundeseigene Förderbank KfW vereinnahmen, um den Etat auszugleichen. Dort liegen noch ungenutzte Gelder, die vorgesehen waren, um nach dem Überfall auf die Ukraine die Gaspreise zu senken. Dieser Vorgang sei "finanzverfassungsrechtsdogmatisch schwierig zu beantworten", schreibt Hellermann laut den Angaben. Es sei jedenfalls als Vorsichtsmaßnahme "angeraten", die Mittel "nicht den allgemeinen Haushaltsmitteln zuzuführen".

Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com

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