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15:02 Uhr, 04.01.2013

Ungarn: Verfassungsgericht kippt Wählerregistrierung

Budapest (BoerseGo.de) - Das ungarische Verfassungsgericht hat Teile der umstrittenen Wahlrechtsreform der konservativen Regierungsparteien gekippt. Die geplante Wählerregistrierung, nach der sich wahlwillige Bürger bis maximal zwei Wochen vor den Wahlen beim Gemeindeamt hätten melden müssen, sei verfassungswidrig, weil es das Wahlrecht auf unbegründete Weise einschränke, entschieden die Verfassungsrichter. Auch andere Bestimmungen wie das Verbot von bestimmten Arten der Wahlwerbung und Einschränkungen für die Veröffentlichung von Meinungsumfragen wurden aufgehoben.

Die Regierungsparteien könnten sich allerdings über das Urteil des Verfassungsgericht hinwegsetzen, indem sie die Bestimmungen für die Wählerregistrierung direkt in die Verfassung aufnehmen. Über die dafür notwendige Zweidrittel-Mehrheit verfügen die Parteien im Parlament. Der Fraktionschef der Regierungspartei Fidesz (Bund Junger Demokraten), Antal Rogan, erklärte unmittelbar nach Bekanntwerden des Urteils allerdings, dass es bei den nächsten Parlamentswahlen im Frühjahr 2014 keine Wählerregistrierung geben werde.

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Über den Experten

Oliver Baron
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Experte für Anlagestrategien

Oliver Baron ist Finanzjournalist und seit 2007 als Experte für stock3 tätig. Er beschäftigt sich intensiv mit Anlagestrategien, der Fundamentalanalyse von Unternehmen und Märkten sowie der langfristigen Geldanlage mit Aktien und ETFs. An der Börse fasziniert Oliver Baron besonders das freie Spiel der Marktkräfte, das dazu führt, dass der Markt niemals vollständig vorhersagbar ist. Der Aktienmarkt ermöglicht es jedem, sich am wirtschaftlichen Erfolg der besten Unternehmen der Welt zu beteiligen und so langfristig Vermögen aufzubauen. In seinen Artikeln geht Oliver Baron u. a. der Frage nach, mit welchen Strategien und Produkten Privatanleger ihren Börsenerfolg langfristig maximieren können.

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