Ungarn: Verfassungsgericht kippt Wählerregistrierung
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Budapest (BoerseGo.de) - Das ungarische Verfassungsgericht hat Teile der umstrittenen Wahlrechtsreform der konservativen Regierungsparteien gekippt. Die geplante Wählerregistrierung, nach der sich wahlwillige Bürger bis maximal zwei Wochen vor den Wahlen beim Gemeindeamt hätten melden müssen, sei verfassungswidrig, weil es das Wahlrecht auf unbegründete Weise einschränke, entschieden die Verfassungsrichter. Auch andere Bestimmungen wie das Verbot von bestimmten Arten der Wahlwerbung und Einschränkungen für die Veröffentlichung von Meinungsumfragen wurden aufgehoben.
Die Regierungsparteien könnten sich allerdings über das Urteil des Verfassungsgericht hinwegsetzen, indem sie die Bestimmungen für die Wählerregistrierung direkt in die Verfassung aufnehmen. Über die dafür notwendige Zweidrittel-Mehrheit verfügen die Parteien im Parlament. Der Fraktionschef der Regierungspartei Fidesz (Bund Junger Demokraten), Antal Rogan, erklärte unmittelbar nach Bekanntwerden des Urteils allerdings, dass es bei den nächsten Parlamentswahlen im Frühjahr 2014 keine Wählerregistrierung geben werde.
Vontobel - der StarPartner der Consorsbank.
Handelt Derivate von Vontobel außerbörslich ab 0 Euro Ordergebühr (zzgl. marktüblicher Spreads).
Keine Kommentare
Die Kommentarfunktion auf stock3 ist Nutzerinnen und Nutzern mit einem unserer Abonnements vorbehalten.