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16:30 Uhr, 22.09.2005

TUI muss nicht für Djerba-Anschlag haften

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  • TUI AG
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Der Reiseveranstalter TUI muss nicht für die Folgen des Anschlags auf eine Synagoge auf der tunesischen Ferieninsel Djerba haften. Wie der für Reiserecht zuständige 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Celle in seinem Urteil vom 22. September 2005 entschied, hat der am 11. April 2002 bei dem Terroranschlag schwer verletzte Kläger keinen Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz gegen den Reiseveranstalter.

Mit diesem Urteil verneint der Senat nicht die allgemein anerkannten grundsätzlichen Pflichten von Reiseveranstaltern zur Überwachung der von ihnen angebotenen Leistungen ; er sieht lediglich im vorliegenden Fall keine Umstände, die die 1-2-Fly zu einer konkreten Warnung vor dem Besuch der Synagoge hätten veranlassen müssen.

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Über den Experten

Thomas Gansneder
Thomas Gansneder
Redakteur

Thomas Gansneder ist langjähriger Redakteur der BörseGo AG. Der gelernte Bankkaufmann hat sich während seiner Tätigkeit als Anlageberater umfangreiche Kenntnisse über die Finanzmärkte angeeignet. Thomas Gansneder ist seit 1994 an der Börse aktiv und seit 2002 als Finanz-Journalist tätig. In seiner Berichterstattung konzentriert er sich insbesondere auf die europäischen Aktienmärkte. Besonderes Augenmerk legt er seit der Lehman-Pleite im Jahr 2008 auf die Entwicklungen in der Euro-, Finanz- und Schuldenkrise. Thomas Gansneder ist ein Verfechter antizyklischer und langfristiger Anlagestrategien. Er empfiehlt insbesondere Einsteigern, sich strikt an eine festgelegte Anlagestrategie zu halten und nur nach klar definierten Mustern zu investieren. Typische Fehler in der Aktienanlage, die oft mit Entscheidungen aus dem Bauch heraus einhergehen, sollen damit vermieden werden.

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