TUI muss nicht für Djerba-Anschlag haften
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Der Reiseveranstalter TUI muss nicht für die Folgen des Anschlags auf eine Synagoge auf der tunesischen Ferieninsel Djerba haften. Wie der für Reiserecht zuständige 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Celle in seinem Urteil vom 22. September 2005 entschied, hat der am 11. April 2002 bei dem Terroranschlag schwer verletzte Kläger keinen Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz gegen den Reiseveranstalter.
Mit diesem Urteil verneint der Senat nicht die allgemein anerkannten grundsätzlichen Pflichten von Reiseveranstaltern zur Überwachung der von ihnen angebotenen Leistungen ; er sieht lediglich im vorliegenden Fall keine Umstände, die die 1-2-Fly zu einer konkreten Warnung vor dem Besuch der Synagoge hätten veranlassen müssen.
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