To brexit or not to brexit
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Sagen die Briten nun „Goodbye, Europe” oder nicht? Zumindest auf der Aktienseite scheint das anstehende Referendum, mit dem Großbritannien am heutigen Donnerstag, 23. Juni, über den Verbleib in der Europäischen Union entscheidet, keinen Schrecken mehr einzujagen. So ist der DAX wieder stabil über 10.000 Punkte geklettert und auch der Pfund-Kurs hat sich erholt, nachdem sich sowohl die Umfrage-Ergebnisse als auch die Quoten der Buchmacher zum Teil deutlich zugunsten der EU-Befürworter verschoben haben. Das Motto des Tages ist allerdings dennoch: „Nichts ist so gewiss wie die Ungewissheit."
Klaus Stopp: „Verhandlungen, die einem Votum für den Brexit folgen würden, kämen eher Scheidungsverhandlungen gleich.“
Doch ginge es nach der Lautstärke des Applaus‘, so wären diese Woche freilich die Brexit-Freunde um Boris Johnson, Ex-Bürgermeister von London, als Sieger hervorgegangen. Johnson hatte sich vor einem Millionenpublikum im Fernsehen und 6.000 Zuschauern vor Ort einen verbalen Schlagabtausch mit dem neuen Londoner Bürgermeister und EU-Befürworter Sadiq Khan geliefert. Während Johnson, der ein bisschen wie der englische Bruder von Donald Trump wirkt, der Gegenseite polternd vorhielt, sie habe nichts als Furcht verbreitet, sagte Khan, die Brexit-Befürworter würden eine Hass-Kampagne gegen Zuwanderer führen. Johnson sei sich dabei auch für „dicke, fette Lügen" nicht zu schade.
Traditionell werden die Wähler kurz vor der Entscheidung aber wohl etwas vorsichtiger, weshalb auch die Hoffnung besteht, dass sich die Briten nicht von den teilweise nationalistischen Emotionen der Brexit-Kampagne einlullen lassen, sondern den Warnungen der Ökonomen glauben werden.
So versuchen Befürworter eines Austritts tatsächlich der Bevölkerung zu vermitteln, dass die EU den Briten im Fall eines Brexits einen speziellen Handelsdeal anbieten wird, was die negativen Folgen eines Austritts begrenzen würde. Die europäische Gemeinschaft könnte es sich nicht leisten, Abstriche beim Handel mit dem Königreich zu machen, sagen sie. Experten der Citigroup und andere gehen allerdings davon aus, dass es genau andersherum sein wird. Wäre der Handel zwischen Großbritannien und der EU behindert, so wäre die Wirkung für die Briten um einiges verheerender als für die anderen EU-Wirtschaften. Schließlich macht der Export von Gütern und Dienstleistungen in andere EU-Staaten 15 % des britischen Bruttoinlandsprodukts aus. In die andere Richtung tragen Exporte der EU-Staaten nach Großbritannien im Schnitt gerade einmal 2,5 % zu ihrem Bruttoinlandsprodukt bei.
Auch der Londoner City würde ein Aderlass drohen. Nicht nur verschiedene Institute der Finanzwirtschaft, die in UK für 12 % des BIPs steht, haben den Abzug von Personal und Wertschöpfung in Richtung EU für den Brexit-Fall bereits angekündigt. Auch die europäische Bankenaufsichtsbehörde European Banking Authority (EBA), die in London angesiedelt ist, müsste Großbritannien den Rücken kehren.
Verhandlungen, die einem Votum für den Brexit folgen würden, kämen eher Scheidungsverhandlungen gleich. Wer einmal draußen ist, kommt nicht mehr durch die Hintertür der Verhandlungen wieder rein – gemäß dem Motto: There is no way back.
Immerhin haben sich die Spitzenklubs der Premier League für einen Verbleib in der EU ausgesprochen. Ein EU-Austritt würde die globale Ausrichtung der Liga konterkarieren, sagte der Chairman der Premier League, Richard Scudamore. Vielleicht ist es ja am Ende gar doch der Fußball, der den Ausschlag zugunsten der EU geben wird. Dann würden wir der englischen Fußballnationalmannschaft auch gerne eine erfolgreiche EM wünschen – eben bis zum Elfmeterschießen gegen das deutsche Team.
Karlsruhe winkt den EZB-Kurs durch
Zwei Tage vor dem Brexit-Referendum hat das Bundesverfassungsgericht (BuVerfG) in Karlsruhe den Kurs der Europäischen Zentralbank (EZB) zur Eindämmung der Staatsschuldenkrise grundsätzlich gebilligt, aber gewisse Grenzen gesetzt. Demnach darf sich die Bundesbank an Maßnahmen der EZB beteiligen, die dazu dienen, einzelne Eurostaaten im Notfall gezielt durch Staatsanleihenkäufe in großem Stil zu unterstützen.
Laut BuVerfG verstößt die EZB mit dem Ankauf von Staatstiteln nicht gegen das Verbot der Staatsfinanzierung durch die Notenpresse. Das Urteil bestätigt damit die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), wonach das sogenannte OMT-Programm („Outright Monetary Transactions") mit EU-Recht vereinbar ist und in das Mandat der EZB fällt.
Allerdings machte Karlsruhe gewisse Einschränkungen, welche die EZB befolgen muss. So verlangt das BuVerfG, dass sich die Notenbank an die Vorgaben des EuGH hält, wonach bei den Anleihekäufen das Volumen vorab begrenzt werden muss und zwischen der Emission der Titel und dem Ankauf durch die EZB gewisse Mindestfristen liegen müssen. Darüber hinaus dürfen nur Schuldentitel von Ländern erworben werden, die Zugang zum Anleihemarkt haben.
Die deutschen Verfassungshüter schlossen sich damit im Kern einem Urteil des EuGH vom Sommer 2015 an. Der Senat habe zwar weiterhin Bedenken, sehe sich aber an die Luxemburger Rechtsprechung gebunden, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle in Karlsruhe.
Der Richterspruch stellt damit weder einen Freibrief für die Notenbank noch eine Kapitulation vor der magischen Kraft des Faktischen dar, wie es die „Börsen-Zeitung“ sieht. Vielmehr bestätigt das BuVerfG mit dem Urteil die Unabhängigkeit der EZB, die man ihr seitens der Politik und der Kläger immer wieder versucht hat abzusprechen. Dabei darf man auch nicht vergessen, dass Mario Draghis Versicherung von 2012, alles zu tun, um die Gemeinschaftswährung Euro zu schützen („Whatever it takes“), noch etwas weiter ging. Die EZB unternehme alles im Rahmen ihres Mandats („within the mandate of the ECB“), hatte der Präsident in einer Situation gesagt, in der nicht nur Griechenland und Zypern, sondern auch Spanien und Italien auf der Kippe standen.
Dies war ein solch deutlicher Wink mit dem Zaunpfahl an die Adresse von Spekulanten, die sich gegen diese Länder in Stellung gebracht hatten, dass die angedeuteten Maßnahmen der EZB gar nicht eingesetzt werden mussten. Vielmehr hat Draghis Muskelspiel gezeigt, dass die Notenbank als so stark angesehen wird, dass es sich nicht lohnt, gegen sie zu zocken.
Dies soll nicht heißen, dass die insgesamt 37.000 Kläger mit Glanz und Gloria gescheitert sind. Natürlich haben sie eine Niederlage erlitten, aber sie haben auch vom BuVerfG bestätigt bekommen, dass eine direkte Staatenrettung durch die EZB mit Hilfe der Bundesbank nicht vorgesehen ist. Dies sollte der EZB bei künftigen geldpolitischen Maßnahmen eine Mahnung sein.
Renditebringer aus Singapur
Inzwischen ist es für Investoren ein sehr mühsames Unterfangen, sich auf die Suche nach Anleihen mit einer noch aussprechbaren Rendite zu machen. Oftmals müssen sie auf Emittenten der zweiten oder sogar der dritten Reihe ausweichen. Doch hierbei ist stets der Hinweis angebracht, dass für eine bestimmte Restlaufzeit eine vergleichbar hohe Rendite auch einem entsprechenden Risiko der Position entspricht.
Dieses Risiko meiden Privatanleger vielfach ganz bewusst und legen sich zur Diversifikation ihres Depots Fremdwährungsanleihen zu. Zur Wahl stehen hierbei die unterschiedlichsten Fremdwährungen mit entsprechenden Zinskurven. Gegenüber den bei 10-jährigen deutschen Staatsanleihen aktuell zu erzielenden Renditen (ca. 0,06 %) erscheinen die US-Treasuries inzwischen wie aus einem Hochzinsland (1,70 %). Doch das mit den US-Staatsanleihen verbundene Devisenrisiko ist nicht zu unterschätzen.
Somit geht die Suche nach Alternativen weiter. Insbesondere Länder mit moderatem Wirtschaftswachstum, stabilen Devisenkursen und einer niedrigen Inflation stehen in der Gunst der Investoren. Ein solches Land ist nach dem momentanen Stand der Dinge Singapur. So rentiert aktuell ein am 01.06.2026 endfälliger Singapur-Bond (A1VPUN) mit ca. 2,00 % und die Währung handelt mit ca. 1,5160 SGD in der Tradingrange der vergangenen 14 Monate (1,4348 SGD und 1,6523 SGD).
Sollte das Geld noch längerfristig angelegt werden, so stehen auch Anleihen mit längeren Restlaufzeiten (A1A0SM / 2030 ; A1G3A9 / 2042) zur Verfügung. Aktuell wird die Inflationsrate in Singapur für den Monat April gegenüber dem Vormonat mit -0,5 % und gegenüber dem Vorjahresmonat mit +0,8 % angegeben. Doch auch bei diesen Bonds muss jeder Anleger für sich selbst entscheiden, ob er bereit ist, das Zins- und Devisenänderungsrisiko zu tragen.
Russland-Sanktionen gehen in die Verlängerung
Während man sich in Brüssel anschickt, die für alle Beteiligten schmerzhaften Russland-Sanktionen um sechs Monate zu verlängern, umgarnt Russlands Staatschef Vladimir Putin die EU, um genau dies zu verhindern. Seine Signale, wonach sein Land nicht nachtragend sei, kamen aber zu spät. Die EU hält den Druck auf Russland aufrecht. So haben die Botschafter der EU-Einzelstaaten der Verlängerung der Sanktionen inzwischen zugestimmt – eine Entscheidung, die voraussichtlich am morgigen Freitag auf Ebene des EU-Rats abgesegnet werden dürfte. Es gebe zwar Fortschritte, aber eben nicht genügend. So lautet der Tenor in Brüssel bei Betrachtung der Situation in der Ostukraine. „Die Bedingungen für eine Aufhebung seien nicht gegeben. Die Vereinbarung von Minsk wird nicht respektiert“, hatte der französische Außenminister Jean-Marc Ayrault gesagt. Dies sei erst der Fall, wenn das Waffenstillstandsabkommen für die Ostukraine voll umgesetzt sei.
Mit der Verlängerung der Sanktionen bis Ende Januar 2017 wollen die Europäer weiterhin Druck auf Moskau ausüben. Denn noch immer gibt es fast täglich Gefechte zwischen Separatisten und der ukrainischen Armee und somit hat die Regierung in Kiew keine Kontrolle über ihre Grenze zu Russland. Es ist längst geplant gewesen, Wahlen in jenen Gebieten abzuhalten, die von den Separatisten kontrolliert werden.
Bereits vor kurzem hat die EU die Krim-Sanktionen gegen Russland um ein Jahr - bis zum 23. Juni 2017 - verlängert. Diese Strafmaßnahmen umfassen Beschränkungen für den Im- und Export von Waren und Investitionen. So dürfen Europäer keine Immobilien auf der Krim erwerben und es gilt ein Verbot für Tourismusdienstleistungen.
Die nun zu beschließenden Wirtschaftssanktionen gegen Russland, die bis 31. Juli laufen, sollen ergänzend sein und richten sich unter anderem gegen russische Staatsbanken, den Handel mit Rüstungsgütern und die russische Energiewirtschaft. Umgekehrt hatte Russland Gegensanktionen verhängt, welche die europäische Wirtschaft empfindlich getroffen haben.
Aber vielleicht läuten die jüngsten Signale Putins doch das Ende der Sanktionen ein, dessen Zeitpunkt nur verschoben worden ist. Sein Aufruf, das Vertrauen in die Beziehungen von Russland und der EU wiederherzustellen, sollte in Brüssel als Chance und Gesprächsangebot begriffen werden.
Macht die EZB Hellas-Anleihen wieder salonfähig?
Griechenland soll wieder an die normale Geldversorgung der Europäischen Zentralbank (EZB) angedockt werden, indem die EZB auch griechische Staatsanleihen kaufen kann. Ab kommendem Mittwoch werden griechische Staatsanleihen trotz ihres Ramschstatus wieder als Kreditsicherheiten von der EZB akzeptiert. Daraus folge aber nicht automatisch die Zulassung zum laufenden Anleihen-Kaufprogramm der Notenbank, hat hierzu allerdings ihr Präsident Mario Draghi in Brüssel verlauten lassen.
Zurückhaltung am Primärmarkt für Corporates Bonds und Financials
Die Anspannung der Marktteilnehmer über den Ausgang des Brexit-Referendums am heutigen Donnerstag lässt sich in diesen Tagen nicht nur anhand der hohen Volatilitäten an den Märkten ablesen, sondern spiegelt sich auch in der Zurückhaltung der Unternehmen zur Mittelaufnahme am Kapitalmarkt wider. In dieser Woche wurden lediglich 1,3 Mrd. € durch den kanadischen Getränkehersteller Cott sowie die beiden französischen Unternehmen Christian Dior und Eutelsat aufgenommen.
Den Anfang machte Eutelsat (A183EZ) mit einem 500 Mio. € schweren Bond, welcher am 23.06.2021 fällig ist. Der Telekommunikationsdienstleister bietet seinen Kunden eine jährliche Verzinsung von 1,125 % und die Anleihe wurde zu 99,894 % emittiert. Dies kommt einem Emissionsspread von +164,20 bps über der vergleichbaren Bundesanleihe gleich.
Das für luxuriöse Mode bekannte Unternehmen Christian Dior (A183JL) emittierte 350 Mio. € mit einer Laufzeit bis zum 24.06.2021. Dior zahlt seinen Gläubigern einen jährlichen Kupon in Höhe von 0,75 %. Der Ausgabepreis lag bei 99,902 %, was einem Emissionsspread von +82 bps über Mid Swap entsprach.
Zu guter Letzt wagte sich der kanadische Getränkehersteller Cott Finance (A183E2) an den Kapitalmarkt und konnte 450 Mio. € einsammeln. Der Bond bietet seinen Anlegern eine jährliche Verzinsung von 5,5 %, die jeweils hälftig am 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres ausgezahlt wird. Der 8-jährige Bond ist am 01.07.2024 fällig und wurde zu pari begeben (+575 bps über der vergleichbaren 1,5 % Bundesanleihe mit Fälligkeit am 15.05.2024).
Alle Emittenten statteten ihre Anleihen mit einem vorzeitigen Kündigungsrecht zu Gunsten des Emittenten (Make-Whole-Option) sowie einer Mindeststückelung von 100.000 € aus. Aufgrund der gewählten Mindeststückelung werden sich eher institutionelle Anleger die Bonds in ihre Depots legen.
Das Pikante daran ist, dass die Regeln zum EZB-Ankaufprogramm offenbar sehr flexibel auszulegen sind. Erst am Dienstag hatte das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass der Ankauf von Staatsanleihen durch die Zentralbank nur zulässig ist, wenn die Länder auch entsprechend auf dem Kapitalmarkt agieren können.
Indessen haben Hellas‘ internationale Geldgeber die nächste Finanztranche für das schuldengeplagte Land freigegeben. Demnach hat Athen diese Woche - im Windschatten von drohendem Brexit und der Fußball-EM - Hilfsgelder in Höhe von 7,5 Mrd. € erhalten. 5,7 Mrd. € davon sollen dazu dienen, griechische Schulden beim IWF und der EZB zurückzuzahlen. Mit den restlichen 1,8 Mrd. € soll Zahlungsverpflichtungen gegenüber Inländern nachgekommen werden, wovon man sich auch einen gewissen Schub für die Wirtschaft erhofft.
In Erwartung großer Volatilitäten
Die vergangenen Handelstage waren ein Spiegelbild der Brexit-Wettquoten bzw. der neuesten Umfrage-Ergebnisse. Hatte man vor Monaten noch unaufgeregt diesem Datum entgegengeblickt, so nahm die Nervosität in dieser Woche von Tag zu Tag zu. Dies war zwar auch an der Tradingrange beim Euro-Bund-Future (164,08 % / 165,68 %) abzulesen, aber noch deutlicher wurde es beim 30-jährigen Euro-Buxl-Future. Die Handelsrange innerhalb von 5 Tagen von über 7,5 Prozentpunkten ist auch bei dieser Restlaufzeit eher selten zu beobachten.
Somit stehen wir bei allen auf hohem Level korrigierten September-Kontrakten vor einem abwartenden Handelstag mit geringen Umsätzen. Da die meisten Investoren allerdings den Rentenmarkt weiterhin von der Long-Seite angehen, ist eine weitere Korrektur der Märkte nicht auszuschließen. Zusätzlich ist aber auch zu bedenken, dass sich alle Endinvestoren für eine bestimmte Art der Positionsführung entschieden haben und diese nur bei extremen Marktausschlägen adjustieren werden. Daher bleibt allen Marktteilnehmern nur die Möglichkeit, mit dem britischen Motto: „Abwarten und Tee trinken“ an die Sache heranzugehen. Am Freitag werden sich die Europäer ab ca. 5:00 Uhr an das Beurteilen des Endergebnisses wagen, um am Nachmittag und im Laufe der kommenden Woche festzustellen, zu welchem Ergebnis die ausländischen Investoren kamen.
Devisenkursverschiebungen und massive Interventionen seitens ausländischer Investoren werden hierbei den Takt vorgeben und nicht die innereuropäischen Marktteilnehmer. Dies gilt für alle Bereiche des Finanzmarktes, Aktien und Renten.
Dennoch ist es sicherlich nicht falsch, die Chartechnik zu Rate zu ziehen. Nach oben bleibt das bisherige Hoch bei 165,68 % als Widerstand erhalten und nach unten sind Unterstützungslinien bei 163,45 %, 162,25 % und 160,50 % zu registrieren. Das Benennen von drei Unterstützungen versus nur einem Widerstand sollte zwar nicht überbewertet werden, aber infolge des rasanten Anstiegs über einen Zeitraum von vielen Wochen ist natürlich die Gefahr von Gewinnmitnahmen nicht von der Hand zu weisen. Sollte es dazu kommen, dann kennt man zumindest die möglichen Haltepunkte, an denen man noch aussteigen könnte.
EU: überbezahlt, überbesetzt, überreguliert, überflüssig.
Leider werden es die Briten heute vergeigen