Tipp24: Online-Lotto soll verboten werden
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Hamburg (BoerseGo.de) - Wie heute bekannt wurde, haben offenbar alle Länderparlamente dem Glücksspielstaatsvertrag zugestimmt. Der Staatsvertrag sieht vor, dass die Vermittlung von Lotterien im Internet unter Einhaltung von Restriktionen befristet auf ein Jahr erlaubt ist. Ab 2009 soll das Online-Geschäft aufgrund der hohen Suchtgefahr unter anderem bei Lotto und Klassenlotterien verboten werden.
Die Tipp24 AG sieht sich deswegen aber nicht in ihrer geschäftliche Existenz gefährdet. Das Unternehmen, das im Bereich der Vermittlung von staatlichen Lotterien im Internet tätig ist, hält den Glückspielstaatsvertrag nach wie vor für eindeutig rechtswidrig und will seine Rechte notfalls einklagen.
Nach Angaben von Tipp24 bescheinigen Gutachten von namhaften Verfassungsrechtlern dem Glücksspielstaatsvertrag, dass er gegen die deutsche Verfassung und europäisches Recht verstößt. Auch die EU und das Bundeskartellamt hätten sich in diesem Sinne eindeutig positioniert.
"Das staatliche Vorgehen in diesem Fall ist ein neuerliches Beispiel dafür, wie die Politik unter dem Deckmantel der Ordnungspolitik einseitig in die Marktwirtschaft eingreift. Erfolgreiche Unternehmen im staatlichen Lotterieumfeld sollen mit dem Argument des Schutzes der Bevölkerung vor Spielsucht ausgeschaltet werden. Wie ernst es dem Staat tatsächlich damit ist, kann man jeden Tag in Annahmestellen, Casinos und Spielhallen sehen, die weiterhin ungehemmt werben", kommentierte Jens Schumann, Vorstand und Gründer von Tipp24.
Keine Kommentare
Die Kommentarfunktion auf stock3 ist Nutzerinnen und Nutzern mit einem unserer Abonnements vorbehalten.