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15:42 Uhr, 24.09.2008

Tipp24 erringt Sieg vor Gericht

Hamburg (BoerseGo.de) - Die Tipp24 AG hat vor dem Verwaltungsgericht Berlin einen wichtigen Sieg gegen den neuen Glücksspiel-Staatsvertrag errungen. Das Gericht habe gegen das Land Berlin entschieden, dass die zentralen Vorschriften des Glücksspiel-Staatsvertrags für gewerbliche Lotto-Spielvermittler wie Tipp24 keine Anwendung finden, weil sie unverhältnismäßige Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit enthielten, teilte das Unternehmen am Mittwoch mit. Dies gelte ausdrücklich auch für die Zeit nach dem 1. Januar 2009. Gemäß dem neuen Staatsvertrag, der am 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist, sollte die Vermittlung von Lotterien im Internet ab diesem Zeitpunkt ausnahmslos verboten sein.

Zusätzlich habe das Gericht die gesetzlichen Beschränkungen der Werbung von Tipp24 im und außerhalb des Internets für rechtswidrig erklärt. Auch das Geschäftsmodell von Tipp24, Provisionen von den Landeslotterien zu erhalten, bleibe zulässig.

Diese Entscheidung ist das erste von Tipp24 erstrittene Urteil in einem verwaltungsgerichtlichen Hauptsacheverfahren und damit für Tipp24 besonders bedeutsam. Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts benötigt Tipp24 in Berlin für die Vermittlung von staatlichen Lotterien mit nicht mehr als zwei wöchentlichen Ziehungen weiterhin keine staatliche Erlaubnis.

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Über den Experten

Thomas Gansneder
Thomas Gansneder
Redakteur

Thomas Gansneder ist langjähriger Redakteur der BörseGo AG. Der gelernte Bankkaufmann hat sich während seiner Tätigkeit als Anlageberater umfangreiche Kenntnisse über die Finanzmärkte angeeignet. Thomas Gansneder ist seit 1994 an der Börse aktiv und seit 2002 als Finanz-Journalist tätig. In seiner Berichterstattung konzentriert er sich insbesondere auf die europäischen Aktienmärkte. Besonderes Augenmerk legt er seit der Lehman-Pleite im Jahr 2008 auf die Entwicklungen in der Euro-, Finanz- und Schuldenkrise. Thomas Gansneder ist ein Verfechter antizyklischer und langfristiger Anlagestrategien. Er empfiehlt insbesondere Einsteigern, sich strikt an eine festgelegte Anlagestrategie zu halten und nur nach klar definierten Mustern zu investieren. Typische Fehler in der Aktienanlage, die oft mit Entscheidungen aus dem Bauch heraus einhergehen, sollen damit vermieden werden.

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