Tipp24 erringt Sieg vor Gericht
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Hamburg (BoerseGo.de) - Die Tipp24 AG hat vor dem Verwaltungsgericht Berlin einen wichtigen Sieg gegen den neuen Glücksspiel-Staatsvertrag errungen. Das Gericht habe gegen das Land Berlin entschieden, dass die zentralen Vorschriften des Glücksspiel-Staatsvertrags für gewerbliche Lotto-Spielvermittler wie Tipp24 keine Anwendung finden, weil sie unverhältnismäßige Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit enthielten, teilte das Unternehmen am Mittwoch mit. Dies gelte ausdrücklich auch für die Zeit nach dem 1. Januar 2009. Gemäß dem neuen Staatsvertrag, der am 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist, sollte die Vermittlung von Lotterien im Internet ab diesem Zeitpunkt ausnahmslos verboten sein.
Zusätzlich habe das Gericht die gesetzlichen Beschränkungen der Werbung von Tipp24 im und außerhalb des Internets für rechtswidrig erklärt. Auch das Geschäftsmodell von Tipp24, Provisionen von den Landeslotterien zu erhalten, bleibe zulässig.
Diese Entscheidung ist das erste von Tipp24 erstrittene Urteil in einem verwaltungsgerichtlichen Hauptsacheverfahren und damit für Tipp24 besonders bedeutsam. Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts benötigt Tipp24 in Berlin für die Vermittlung von staatlichen Lotterien mit nicht mehr als zwei wöchentlichen Ziehungen weiterhin keine staatliche Erlaubnis.
Keine Kommentare
Die Kommentarfunktion auf stock3 ist Nutzerinnen und Nutzern mit einem unserer Abonnements vorbehalten.