Kommentar
16:46 Uhr, 09.01.2025

Texanischer Bitcoin-Wal muss seine Private Keys herausgeben

Ein US-Gericht zwingt einen Bitcoin-Wal zur Herausgabe seiner Private Keys. Er soll Krypto-Steuern in Millionenhöhe hinterzogen haben.

Erwähnte Instrumente

  • In einer bahnbrechenden Entscheidung verurteilt ein Gericht in Texas den Bitcoin-Frühinvestor Frank Richard Ahlgren III zur Herausgabe sämtlicher Private Keys sowie der Zugangsdaten zu seinen Krypto-Wallets.
  • Hintergrund: Der Bitcoin-Wal hatte Kapitalgewinne in Höhe von 3,7 Millionen US-Dollar aus BTC-Verkäufen zwischen 2017 und 2019 zu niedrig angegeben. Nun verlangt die US-Regierung rund 1,1 Millionen US-Dollar an Entschädigung.
  • Ahlgren bekannte sich bereits im September schuldig, eine falsche Steuererklärung abgegeben zu haben, und wurde im vergangenen Monat zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt.
  • Nun ordnet US-Bundesrichter Robert Pitman aus der texanischen Hauptstadt Austin an, dass Ahlgren und seine Familie, Freunde oder Vertreter alle physischen Geräte identifizieren und zur Verfügung stellen müssen, die zur Speicherung seiner Krypto-Bestände verwendet wurden
  • Im Jahr 2015 erwarb er 1.366 Bitcoin über Coinbase bei einem Kurs von unter 500 US-Dollar. Etwa die Hälfte davon verkaufte er 2017 zu einem Preis von 5.800 US-Dollar pro BTC für insgesamt 3,7 Millionen US-Dollar.
  • Das strafbare Vergehen des Bitcoin Wals: Er hatte die Kostenbasis bei seiner Steuererklärung 2017 deutlich aufgebläht. Zwischen 2018 und 2019 verkaufte er erneut Bitcoin für mehr als 650.000 US-Dollar, aber deklarierte die Verkäufe nicht.
  • Der Fall ist die erste strafrechtliche Verfolgung von Steuerhinterziehung, welche sich ausschließlich auf Kryptowährungen konzentriert. Neben den Private Keys müssen auch alle Public Keys, Seedphrases und Passphrases abgegeben werden.
  • In den USA gibt es keine mit Deutschland vergleichbare Jahreshaltefrist. Stattdessen müssen Krypto-Anleger bis zu 37 Prozent Steuern auf kurzfristige Kapitalgewinne und bis zu 20 Prozent Steuern auf langfristige Kapitalgewinne zahlen.

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