Teles - Erstes Urteil zugunsten der VoIP-Patente
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Die Teles AG hat soeben die Bestätigung dafür erhalten, dass das Landgericht Mannheim ihrer Patentverletzungs-Klage gegen die Quintum Technologies Inc. stattgegeben und die Verletzung des europäischen TELES-VoIP-Patents durch den Tenor-Switch der Quintum festgestellt hat. Teles hat damit in ihren einschlägigen VoIP-Patentverletzungs-Klagen das erste Urteil zu ihren Gunsten erwirken können.
Soeben habe Teles außerdem festgestellt, dass AVM ihre VoIP-Box - sie wurde von der Teles AG aus gleichem Grunde angegriffen, hatte aber damals noch keine automatisierte "PSTN/ISDN-Fallback"-Funktionalität und wurde vom Landgericht Mannheim in ihrer damaligen Version als die Teles-Patente nicht verletzend erachtet - mittlerweile mit einer solchen automatisierten "ISDN-Fallback"-Funktionalität ausgestattet hat, offensichtlich der allgemeinen Markt-Entwicklung folgend. Teles beabsichtigt deshalb deren neue Version umgehend beim Landgericht Mannheim aus gleichem Grunde anzugreifen.
Teles ist nach eigenen Angaben von der Stabilität dieser Rechtsprechungs-Lage überzeugt und beabsichtigt deshalb, weitere Patentverletzungs-Klagen gegen VoIP-Produkte mit "PSTN/ISDN-Fallback"-Funktionalität einzureichen, sobald diese darin durch Tests der Teles nachgewiesen sind.
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