Telekom erzielt Teilerfolg im VDSL-Streit
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Bonn/Leipzig (BoerseGo.de) - Die Deutsche Telekom hat im Streit mit den Wettbewerbern um den Zugang zu ihrem schnellen VDSL-Netz einen Teilerfolg erzielt. Einer Klage der Deutschen Telekom AG gegen die im Hinblick auf den VDSL-Ausbau verfügte Regulierung des Marktes für Teilnehmeranschlüsse sei teilweise stattgegeben worden, teilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit.
Durch die Möglichkeit, die Kabelverzweiger von den Hauptverteilern aus mit eigenen Glasfaserkabeln zu erschließen und mit eigener Übertragungstechnik auszurüsten, könnten die Wettbewerber mit zumutbarem Aufwand eine eigene Infrastruktur aufbauen und sich aus der technischen Abhängigkeit von der Deutschen Telekom lösen, so das Gericht. Die Bundesnetzagentur verpflichtete die Deutsche Telekom jedoch, ihren Wettbewerbern Zugang zu den Kabelverzweigern sowie zu den Kabelkanälen zu gewähren. Die Bundesnetzagentur hatte den Branchenprimus ursprünglich auch dazu verpflichtet, Wettbewerbern den Zugang zur Glasfaser zu verschaffen, wenn Kabelkanäle nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen. Diese Verpflichtung haben die Richter jetzt gekippt.
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