telegate gewinnt Rechtsstreit um Datenkosten
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Erwähnte Instrumente
- VerkaufenKaufen
- VerkaufenKaufen
München (BoerseGo.de) - Die telegate AG hat einen Rechtsstreit mit der Deutschen Telekom um überhöhte Datenkosten gewonnen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf habe die Deutsche Telekom in einem von zwei derzeit laufenden Verfahren in zweiter Instanz zur Rückerstattung von überhöht in Rechnung gestellten Kosten für Teilnehmerdaten verurteilt, teilte das Unternehmen am Mittwoch mit. Das Gericht habe in einer Teilklage auf Rückzahlung von 52,04 Millionen Euro inklusive Nutzungszinsen zuzüglich Prozesszinsen und damit nahezu vollumfänglich für telegate entschieden. Diese Teilklage beziehe sich auf Rückforderungsansprüche aus den Jahren 1997 bis 2000.
Für eine zweite Teilklage, geführt von der hundertprozentigen telegate-Tochtergesellschaft datagate GmbH gegen die Deutsche Telekom, sei vom Oberlandesgericht Düsseldorf ein Verkündungstermin für den 27. Juni 2007 anberaumt worden. Sie decke Rückforderungsansprüche aus den Jahren 2000 bis 2004 in Höhe von 25,49 Millionen Euro zuzüglich Zinsen ab. Insgesamt hatte der Auskunftsdienstleister telegate den Ex-Monopolisten Deutsche Telekom im Dezember 2004 auf die Rückzahlung von überhöhten Gebühren aus den Jahren 1997 bis 2004 in Höhe von rund 65,20 Millionen Euro zuzüglich Zinsen verklagt.
Neben den beiden Rückforderungsklagen läuft derzeit auch eine Schadenersatzklage gegen die Deutsche Telekom. In diesem Verfahren macht telegate Forderungen in Höhe von rund 86 Millionen Euro geltend. Infolge der überhöhten Datenkostenzahlungen sei dem Unternehmen insbesondere in den Anfangsjahren der Marktöffnung in Deutschland ein klarer Wettbewerbsnachteil gegenüber dem Ex-Monopolisten entstanden, für den nach Rechtsauffassung der telegate die Deutsche Telekom AG haftbar ist. Die Klage ist in erster Instanz beim Landgericht Köln anhängig und soll im Frühsommer 2007 weiterverhandelt werden.
Passende Produkte
WKN | Long/Short | KO | Hebel | Laufzeit | Bid | Ask |
---|
Keine Kommentare
Die Kommentarfunktion auf stock3 ist Nutzerinnen und Nutzern mit einem unserer Abonnements vorbehalten.