T-Online plant Einspruch gegen LG-Beschluss
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Der Internetanbieter T-Online teilte soeben mit, dass der Vorstand den Beschluss des Landgerichts Darmstadt geprüft und entschieden hat, dem Aufsichtsrat die Einlegung einer sofortigen Beschwerde vorzuschlagen.
Das Landgericht Darmstadt hat am Dienstag die Klage von T-Online auf einen sofortigen Vollzug der Fusion mit der Deutschen Telekom zurückgewiesen. Bislang konnte die Fusion nicht umgesetzt werden, da einige Aktionäre gegen die Entscheidung der Hauptversammlung vom 29. April 2004 geklagt haben.
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