T-Online nicht "Europas größter Provider"
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Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat T-Online verboten, sich künftig "Europas größter Internet-Provider" zu nennen. Wegen entsprechender Werbebotschaften aus den Jahren 1999 und 2000 hatte zuvor eine Tochtergesellschaft von AOL auf Unterlassung geklagt.
Das Gericht gab der Klägerpartei recht und brandmarkte die Werbeaussage als unlauter und irreführend. Die Konsumenten würden angesichts dessen davon ausgehen, dass T-Online nicht nur europaweit über die meisten Kunden verfüge, sondern auch am umfangreichsten genutzt werde. Dies sei aber nicht der Fall.
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