Syzygy - Sonderausschüttung am 16. Februar 2007
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Die Syzygy AG gab heute bekannt, dass die angekündigte Sonderausschüttung in Höhe von 1,50 Euro pro Aktie am 16. Februar 2007 erfolgt. Ausschüttungsberechtigt sind die Aktionäre, deren Syzygy-Aktien am Donnerstag, den 15. Februar 2007 zum Börsenschluss im Depot verbucht sind und dadurch vom Clearstream erfasst werden.
Die ordentliche Hauptversammlung der Syzygy AG hatte am 30. Juni 2006 eine Kapitalherabsetzung in Höhe von 1,50 Euro pro Aktie beschlossen, welche im Ergebnis zu einer Sonderausschüttung in dieser Höhe führt.
Die Beschlüsse der Hauptversammlung wurden anschließend beim zuständigen Amtsgericht in Bad Homburg zur Eintragung eingereicht. Am 16. August 2006, wurden die Eintragungen des Amtsgerichtes im Bundesanzeiger publiziert. Gem. § 225 Abs. 2 Aktiengesetz (AktG) darf die Sonderausschüttung erst nach Ablauf einer auf den letzten Veröffentlichungstermin folgenden Frist von 6 Monaten erfolgen.
Die Sonderausschüttung wird aus dem steuerlichen Einlagenkonto entnommen und erfolgt daher ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag.
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