Supreme Court nimmt Roundup-Berufung von Bayer an
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Von Patrick Thomas
DOW JONES -- Bayer erringt in dem Rechtsstreit um mutmaßliche Krebsrisiken bei seinem Unkrautvernichter Roundup (Glyphosat) einen wichtigen Etappensieg. Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten erklärte am Freitag, den Berufungsantrag des Konzerns anzunehmen. Konkret geht es um den Fall des Klägers John Durnell aus dem US-Bundesstaat Missouri, dem eine Entschädigung von 1,25 Millionen Dollar zugesprochen worden war. Im Kern geht es um die Frage, ob Bundesrecht die Klagewellen nach einzelstaatlichem Recht ausschließt.
Bayer argumentiert, dass Verbraucher das Unternehmen nicht wegen unterlassener Warnung vor Krebsrisiken verklagen können sollten, da die US-Bundesaufsichtsbehörden festgestellt haben, dass der Hauptwirkstoff von Roundup keine Krebs-Warnung erfordert. Bayer ist seit der 63-Milliarden-Dollar-Übernahme von Monsanto im Jahr 2018 in Rechtsstreitigkeiten um Roundup - das weltweit meistverkaufte Unkrautvernichtungsmittel - verwickelt. Monsanto entwickelte das Herbizid sowie gentechnisch verändertes Saatgut, das dagegen resistent ist. US-Amerikanische Landwirte bringen laut Bundesdaten jedes Jahr rund 300 Millionen Pfund Glyphosat, den Hauptwirkstoff von Roundup, auf ihren Feldern aus. Bauernverbände haben Bayers Bemühungen unterstützt, eine Überprüfung der Roundup-Rechtsstreitigkeiten durch den Obersten Gerichtshof der USA zu erwirken.
Kontakt zum Autor: unternehmen.de@dowjones.com
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