Kommentar
12:00 Uhr, 08.01.2025

Streit um "Ponzi Scheme" – Josip Heit muss zahlen

Handelt es sich bei dem Krypto-Projekt "Lydian World" der GSB Group um ein "Ponzi-Scheme"? Diese Frage wurde in einem Blog-Beitrag aufgeworfen. Josip Heit ging dagegen vor – und verlor.

Josip Heit, Vorsitzender der GSB Gold Standard Corporation, ist mit einer einstweiligen Verfügung vor dem Landgericht Hamburg gescheitert. Hintergrund war ein harmlos wirkender Kommentar auf einem singapurischen Finanz-Blog. In dem war im Zusammenhang mit dem Krypto-Projekt “Lydian World” der GSB Group von einem “Ponzi Scheme” die Rede. Josip Heit, vertreten von der Anwaltskanzlei Irle Moser, sah darin eine schwerwiegende Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte.

Zunächst entschied das Landgericht Hamburg noch zugunsten von Heit. Nachdem die Antragsgegnerin mit ihren Presseanwälten der Media Kanzlei Riemenschneider Widerspruch eingelegt hatte, kam das Gericht jedoch zu einem anderen Schluss. Bei “Ponzi Scheme” handelte es sich demnach um eine zulässige Meinungsäußerung und nicht um eine Tatsachenbehauptung. Es gebe auch eine hinreichende Tatsachengrundlage für diese Meinung, so der Vortrag von Rechtsanwalt Riemenschneider in der mündlichen Verhandlung. Dabei rückte das Gericht ausdrücklich von ihrer bisherigen Rechtsauffassung ab. Der Antrag von Josip Heit wurde darauf zurückgenommen.

Josip Heit verliert vor Gericht

Bei einem “Ponzi Scheme” oder auch “Ponzi-System” handelt es sich nach läufigem Verständnis um eine Form des Anlagebetrugs. Investoren werden hohe Renditen in Aussicht gestellt, die jedoch nicht erwirtschaftet werden. Gelder von neuen Investoren werden stattdessen dazu genutzt, frühe Investoren auszuzahlen. Bleiben Kapitalzuflüsse aus, fallen Ponzi-Schemes häufig wie Kartenhäuser zusammen. Das oftmals synonym verwendete “Schneeballsystem” setzt zusätzlich auf Vertriebsstrukturen des Multi-Level-Marketing.

Begriffe wie “Ponzi Scheme” sind negativ konnotiert und können dem Ruf einer Person oder eines Unternehmens schaden. Ob eine solche Bezeichnung zulässig oder womöglich strafbar ist, kommt dabei immer auf den Kontext an. Einen Unterschied macht es etwa, ob eine Tatsache behauptet oder eine Meinung geäußert wird.

Streit um “Ponzi Scheme”

Konkret ging es in dem Fall um einen Eintrag auf der Seite “seedly”, einem Finanz-Blog mit Sitz in Singapur. In einem Kommentar schrieb ein Nutzer: “Lydian World sieht nach einem Ponzi Scheme aus. Woran erkennt man das? Vor kurzem hat mir ein Freund eine neue Geschäftsmöglichkeit namens Lydian World vorgestellt. Angeblich geht es nicht darum, schnell reich zu werden, aber ihre Angebote ziehen Menschen an, die schnell reich werden wollen”.

Lydia World ist Teil des GSB-Firmenkonglomerats von Josip Heit. Nach Unternehmensangaben soll es sich dabei um eine “Blockchain-basierte Gaming-Plattform” handeln. Anleger sollen demnach von einem passiven Einkommen profitieren können.

Aus Sicht von Medienanwalt Dr. Severin Riemenschneider von der Media Kanzlei handelte es sich bei der Begrifflichkeit “Ponzi Scheme” in diesem Zusammenhang um eine zulässige Meinungsäußerung. Auch, weil dafür – wie es im Juristendeutsch heißt – “hinreichende Anknüpfungstatsachen” vorgelegt hätten.

So sicherte die GSB Group in einem Vergleich mit der texanischen Wertpapiertaufsichtsbehörde sämtlichen Texanern eine Rückerstattung der eingezahlten Fiat- und Kryptowährungen zu. Dr. Severin Riemenschneide erklärt gegenüber BTC-ECHO: “Es ist wichtig, dass sich unsere Mandantin gegen Heit zur Wehr gesetzt hat. Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut und kritische Stimmen dürfen nicht vorschnell zum Schweigen gebracht werden”. Rechtsanwalt Pascal Reddig, der ebenfalls die Antragsgegnerin unterstützte, ergänzt: “Wir bewegen uns hier im Bereich der zulässigen Meinungsäußerung. Unsere Mandanten haben sich auch von Akteuren wie Josip Heit nicht einschüchtern lassen. Der Ausgang des Verfahrens zeigt, dass das richtig war”.

Auf eine Anfrage von BTC-ECHO ließ Heit über seine Anwaltskanzlei mitteilen, dass er nicht gescheitert sei, da das Landgericht die Aussage zunächst untersagte. Der Umstand, dass der Beitrag nicht mehr online sei, wäre der Grund dafür, dass man nicht an der einstweiligen Verfügung festgehalten hätte.

Recht auf Meinung

Dabei berief man sich auf eine Unterlassungsverfügung, die die texanische Wertpapieraufsichtsbehörde im November letzten Jahres gegen GS Partners erlassen hat. Unter anderem wurde dem zur GSB Group gehörendem Unternehmen der Verkauf von “betrügerische Zertifikaten, die an digitale Vermögenswerte gekoppelt sind”, vorgeworfen. Das Texas State Securities Board sprach damals in einer offiziellen Mitteilung von einem “irreparablen öffentlichen Schaden”. Im Oktober dieses Jahres kam es zu einem Vergleich, durch den Gelder, die bei der GSB Group und GS Partners eingezahlt wurden, an US-Investoren rückerstattet wurden.

Die Einschätzung vom Landgericht Hamburg in der mündlichen Verhandlung schützt nicht nur das Recht auf Meinungsäußerung. Es ist auch als Signal zu werten, Einschüchterungsversuchen durch Androhung von zumeist kostenintensiven Unterlassungsverfügungen nicht klein beizugeben. In einem ähnlichen Verfahren setzte sich BTC-ECHO bereits gegen Sophia Thomalla durch. Die TV-Persönlichkeit warb im Januar 2021 für die Kryptowährung G999 der Firma GSB Gold Standard Pay Ltd., eines der Unternehmen der von Josip Heit geführten GSB Group. Auf einen kritischen Bericht folgte eine Unterlassungserklärung. BTC-ECHO gewann den Fall schließlich vor Gericht.

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