Steuern - Fonds bleiben attraktiv
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In den vergangenen Monaten verfolgten die Anleger die Diskussionen um die Einführung einer Besteuerung von Kursgewinnen bei Wertpapieren und Immobilien. Dabei war ursprünglich im Gesetzesentwurf eine Kursgewinnbesteuerung auf Fondsebene vorgesehen, was zu einer Benachteiligung der Fondsanlage geführt hätte. Dies ist jetzt vom Tisch.
Ein entsprechender Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zum sogenannten "Steuervergünstigungsabbaugesetz" sieht vor, dass Veräußerungsgewinne bei Inlandsfonds künftig nur auf der Ebene der Anleger besteuert werden. Die im Fonds thesaurierten Gewinne bleiben damit bis zu ihrer Ausschüttung, oder bis der Anleger seine Anteilscheine zurückgibt, steuerfrei. Die gleiche Regelung ist für die registrierten ausländischen Fonds (d.h. auch aus Luxemburg), die sogenannten "weißen Fonds", vorgesehen. Damit geht das Gesetz in einer nun entschärften Version zur Beschlussfassung in den Bundestag. Danach bleibt es aber ohnehin offen, ob bzw. in welcher Form das ganze Gesetz den Bundesrat passiert.
Nach Einschätzung der Fondsgesellschaft DWS bleiben Investmentfonds auch weiterhin sehr attraktiv. Die Fondsmanager können die Portfolios künftig ebenso flexibel und aktiv steuern wie bisher, ohne das die erzielten Kursgewinne einer gesonderten Besteuerung unterliegen.
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