Analyse
09:45 Uhr, 20.02.2018

STEINHOFF - Bricht sie nach diesem Gerichtsurteil komplett ein?

Im frühen Handel gehört die Aktie des angeschlagenen Möbelhändlers mit einem Minus von über vier Prozent zu den größten Verlierern am deutschen Aktienmarkt. Auslöser dürfte ein negatives Gerichtsurteil sein.

Erwähnte Instrumente

  • Steinhoff Internatl Hldgs N.V. - WKN: A14XB9 - ISIN: NL0011375019 - Kurs: 0,361 € (XETRA)

Ein Amsterdamer Gericht hat entschieden, dass Steinhoff die Umsätze und Erträge der 50 % Tochter Pocco zu Unrecht zu 100 % in den Bilanzen konsolidiert hat. Geklagt hatte die Om Handels GmbH und MW Holdings GmbH des Europa-Geschäftspartners Andres Seifert. Dessen Gesellschaften halten die anderen 50 % an Pocco.

Auch aus charttechnischer Sicht enttäuscht die Aktie auf ganzer Linie: Ein Rallyversuch im frühen Donnerstagshandel entpuppte sich als Strohfeuer, der Ausbruch aus dem Abwärtstrendkanal seit Ende Januar konnte nicht gehalten werden. Heute bricht der Wert wieder an die Februartiefs ein und damit an die zentrale Unterstützungszonen bei 0,355 - 0,362 EUR. Durch die jüngste Entwicklung besteht jetzt die Gefahr eines Durchbruchs nach unten.

Fällt die Aktie nachhaltig unter 0,355 EUR, drohen Abgaben bis zum tieferen Support bei 0,32 - 0,328 EUR. Ein Rückfall unter 0,32 EUR per Tagesschluss wäre sehr kritisch und könnte einen Abverkauf zum Tief bei 0,248 und darunter bis 0,18 - 0,20 EUR nach sich ziehen.

Kann sich der Wert hingegen jetzt stabilisieren und deutlich nach oben drehen, würde eine Rückkehr über 0,39 EUR doch noch Erholungschancen bieten. Bei 0,427 notiert dann die erste Hürde, oberhalb davon wäre die Abwärtstrendlinie bei 0,48 EUR gelegen. Erst deren Bruch würde größeres Rallypotenzial bis 0,613 und 0,85 EUR eröffnen. Die Aufarbeitung des Bilanzskandals schwebt weiterhin wie ein Damokles Schwert über der Aktie, weshalb Engagements hier weiterhin als extrem spekulativ betrachtet und gehandhabt werden sollten.

Steinhoff Internatl Hldgs N.V.
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1 Kommentar

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  • Der Euro
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    Ich gehe mal davon aus, dass man bei Poco 50%+1 Aktie hält, dann gilt: https://de.wikipedia.org/wiki/... würde mich mal interessieren, warum das Gericht die Auffassung vertritt, dass diese Regelung nicht zur Anwendung kam. So oder so kann ich mir nicht vorstellen, dass die Steinhoff Story gut ausgeht.

    10:03 Uhr, 20.02. 2018

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Über den Experten

André Rain
André Rain
Technischer Analyst und Trader

André Rain ist seit dem Jahr 2000 im Aktienhandel aktiv. Hier startete er bereits mit seiner autodidaktischen Ausbildung in Chartanalyse. Die Faszination für die Charttechnik führte ihn im Mai 2005 zu GodmodeTrader, dem Vorgänger-Portal von stock3.com, wo er als Technischer Analyst mit Schwerpunkten auf Aktien- und Indexanalysen tätig ist. Seit 2004 handelt er privat intensiv Aktien und Hebelzertifikate im kurzfristigen Zeitfenster von wenigen Minuten bis mehreren Stunden. Dabei hat er sich auf den Handelsstil des Ausbruchstradings spezialisiert, mit dem er an kurzen, dynamischen Marktbewegungen partizipiert. Seiner Meinung nach ist der Chart das beste Instrument zur Auswertung und Prognose von Bewegungen an den Finanzmärkten.

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