Spekulationssteuer nicht verfassungskonform ?
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Die Spekulationssteuer auf Gewinne aus Wertpapiergeschäften stand unter dem Prüfstand des Bundesfinanzhofs. Ein Anleger hat geklagt, da die Spekulationssteuer vor dem Grundsatz der Steuergleichheit nicht rechtmäßig sei.
Da eine flächendeckende Kontrolle über die Spekulationsgewinne nicht möglich sei, ist das Finanzamt auf die Ehrlichkeit der Steuerzahler angewiesen. Schätzungen ergeben, dass lediglich drei bis fünf Prozent der Anleger, die Spekulationsgewinne wahrheitsgemäß angeben. Die Richter hätten deshalb Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Spekulationssteuer geäußert.
Die Angelegenheit soll dem Bundesverfassungsgericht zur endgültigen Klärung vorgelegt werden.
Finanzexperten rechnen damit, dass es zu einer pauschalen Abführung der Wertpapiergewinne durch die Hausbank, vergleichbar mit der Zinsabschlagssteuer, kommen könnte.
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