Solarworld: Aktionäre und Gläubiger sollen bluten
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Beim angeschlagenen Solarunternehmen Solarworld ist ein Rettungsplan, der empfindliche Verluste für Anleihegläubiger und Aktionäre beinhaltet, offenbar ins Stocken geraten. Zur ersten Gläubigerversammlung des Unternehmens kamen offenbar nur Anleihegläubiger, die rund 5% der Anleiheforderungen vertreten. Die Beschlussfähigkeit wäre erst ab einer Anwesenheitsquote von 50% gegeben gewesen. Auf der heutigen Gläubigerversammlung sowie auf einer weiteren Gläubigerversammlung morgen sollten die Gläubiger zweier Anleihen (XS0641270045 bzw. XS0478864225) eigentlich jeweils einen Vertreter bestimmen. Dieser Vertreter hätte dann mit dem Unternehmen über den Rettungsplan verhandeln können.
Solarworld hatte bereits im Vorfeld einen Rettungsplan vorgestellt, der empfindliche Verluste für Aktionäre und Anleihegläubiger beinhalten würde. Vorgesehen ist ein deutlicher Schuldenschnitt, welcher der Gesellschaft eine Reduzierung ihrer langfristigen Verbindlichkeiten um ca. 60% ermöglicht. Als ein weiterer Baustein soll einer außerordentlichen Hauptversammlung der SolarWorld AG eine Kapitalherabsetzung um ca. 95 Prozent verbunden mit einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage vorgeschlagen werden (sog. Kapitalschnitt). Die Gläubiger sollen auf rund 60% ihrer Forderungen verzichten und dafür neue Aktien des Unternehmens erhalten.
Im Klartext bedeutet dies: Der Anteil der bisherigen Aktionäre am Unternehmen würde um den Faktor 20 verwässert. Sie würden nach den Kapitalmaßnahmen insgesamt nur noch 5% der Aktien besitzen. Der Anteil von Vorstandschef Frank Asbeck am Unternehmen würde beispielsweise von rund 28% auf 1,4% schrumpfen. 95% des Aktienkapitals würden künftig die bisherigen Anleihegläubiger halten. Sowohl Aktionäre als auch Gläubiger müssten also erheblich bluten.
Das Nicht-Erreichen des heutigen Quorums bedeutet aber keinesfalls, dass damit der Rettungsplan gescheitert ist. Solarworld hat bereits angekündigt, weitere Gläubigerversammlungen einzuberufen, sollte das erforderliche Quorum in den ersten Gläubigerversammlungen nicht erreicht werden. Die weiteren Anleihegläubigerversammlungen wären dann auf jeden Fall beschlussfähig – egal, wie viele der Gläubiger auftauchen! Die Anleihegläubiger würden spätestens auf einem Folgetermin Anfang Juli einen gemeinsamen Vertreter für die weiteren Verhandlungen bestimmen, teilte Solarworld heute im Anschluss an das erste Treffen mit.
Angeblich hat sich Solarworld bereits mit Schuldscheingläubigern, welche ca. 80% der Schuldscheinforderungen vertreten, auf oben genannten Eckpunkte des Rettungsplans verständigt. Es dürfte spannend werden zu verfolgen, ob das tatsächlich so ist.
Auch die Aktionäre müssten dem Rettungsplan natürlich zustimmen. Zu diesem Zweck wurde für den 11. Juli eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen. Ob die Aktionäre ihrer weitgehenden Enteignung zustimmen werden, ist aber ziemlich offen. Stimmen sie nicht zu, droht dem Unternehmen natürlich die Zahlungsunfähigkeit. Dann könnten die Aktionäre im schlimmsten Fall alles verlieren.
Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) hat den Rettungsplan von Solarworld übrigens scharf kritisiert. "Dieser Plan entbehrt jeglicher strategischen Grundlage. Die Reduzierung der Schulden- und Zinslast alleine kann nicht ausreichen. Das ganze Geschäftsmodell gehört auf den Prüfstand, da es augenscheinlich nicht funktioniert", sagte DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler laut Pressemitteilung.
Oliver Baron
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