SGL Carbon - EuGH hebt Bußgeld wieder an
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute sein Urteil im Zusammenhang mit den Kartellrechtsverletzungen bei Graphitelektroden verkündet. Danach ist das Bußgeld für den Wiesbadener Kohlenstoff-Spezialisten SGL Carbon wieder auf 75,7 Millionen Euro angehoben worden. In erster Distanz wurde die von der EU-Kommission verhängte Geldbuße in Höhe von 80,2 Millionen Euro noch auf 69,11 Millionen Euro herabgesetzt. Die EU-Kommission hatte gegen dieses Urteil jedoch Rechtsmittel eingelegt.
Nach Angaben von SGL Carbon ist das Urteil nun rechtskräftig. Das Unternehmen wird deshalb Anpassungen bei den Rückstellungen vornehmen. Dadurch werde im zweiten Quartal das EBIT mit 23,5 Millionen Euro sowie das Finanzergebnis mit 12,7 Millionen Euro belastet.
Wie bereits im April berichtet, wurden das Bußgeld sowie die ausstehenden Zinsen auf Basis der Entscheidung des EuG bei der Europäischen Kommission ohne Anerkennung einer Rechtsschuld bar hinterlegt. Daher sei das heutige Urteil des EuGH nur mit 8,3 Millionen Euro im zweiten Quartal zahlungswirksam. SGL Carbon hält an seiner Zielsetzung einer Reduzierung der Nettofinanzschulden zum Jahresende unverändert fest.
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