Schwarz Pharma erzielt Teilerfolg vor Gericht
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Der Arzneimittelhersteller Schwarz Pharma gab gestern Abend bekannt, dass das US-Gericht in New Jersey der Klage auf Verletzung des Formulierungspatents durch das Moexipril-Generikum von Teva entsprochen hat. Damit sei der Weg für Schwarz Pharma nun frei, seine Schadensersatzansprüche gegen Teva vor Gericht geltend zu machen.
Zuvor hatte Schwarz Pharma beim gleichen Gericht eine einstweilige Verfügung gegen Teva's Moexipril-Generikum beantragt. Kurz vor der für den 13. September 2004 angesetzten Anhörung hatte Teva bereits entschieden, sein Produkt nicht mehr auf dem US-Markt zu vertreiben. Eine Verfügung des US-Gerichts in New Jersey hat Teva daraufhin untersagt, das Moexipril-Generikum in den USA herzustellen, anzubieten und zu vertreiben. Dasselbe Gericht hatte am 29. Juni in einem verwandten Verfahren gegen Teva bereits die Validität des Patents bestätigt.
Teva Pharmaceuticals hat im Mai 2003 ein Generikum zu Schwarz Pharmas Univasc in den US-Markt eingeführt. Das Präparat mit dem Wirkstoff Moexipril ist ein modernes Medikament zur Behandlung von Herz-Kreislauf Krankheiten.
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