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12:23 Uhr, 26.08.2024

Scholz: Solingen war Terrorismus - werden Waffenrecht rasch verschärfen

Von Andrea Thomas

BERLIN (Dow Jones) - Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat den Messerangriff in Solingen als Terrorismus bezeichnet, den man nicht hinnehmen werde. Die Bundesregierung werde nun "ganz schnell" das Waffenrecht verschärfen. Die Rückführungen von Menschen ohne Aufenthaltsrecht müssten erhöht werden. In Solingen wurden bei einer Messerattacke am Freitagabend drei Menschen getötet und acht verletzt. Bei dem mutmaßlichen Täter handelt es sich um einen Syrer.

"Das war Terrorismus, Terrorismus gegen uns alle, der unser Leben, unser Miteinander bedroht, die Art und Weise, wie wir leben", sagte Scholz nach einem Treffen mit Vertretern der Einsatzkräfte in Solingen. "Das ist etwas, was wir niemals hinnehmen werden und was wir niemals akzeptieren werden."

Er betonte, dass er "wütend" und "zornig" sei auf diese Tat. "Sie muss schnell und hart bestraft werden", sagte Scholz. Die Bundesregierung werde nun sehr schnell Vorschläge zur Verschärfung des Waffenrechts vorlegen, wozu auch Regelungen zu Messern zählen würden. Er erwartet, dass das Parlament dem auch zustimmen wird.

Die Bundesanwaltschaft ermittelt wegen Mord und des Verdachts der Mitgliedschaft in der Terrorvereinigung Islamischen Staat (IS). In einem Video reklamierte der IS laut Medienberichten den Anschlag für sich und sieht ihn als Vergeltung für die Tötung von Muslimen in Palästina, Syrien, Irak und in Bosnien.

Der mutmaßliche syrische Tatverdächtige Issa Al H. sollte im vergangenen Jahr eigentlich nach Bulgarien als seinem Einreiseland in die EU abgeschoben werden, allerdings scheiterte die Abschiebung. Später erhielt er subsidiären Schutz.

Am Sonntag hat CDU-Chef Friedrich einen Aufnahmestopp für Menschen aus Syrien und Afghanistan gefordert und warf der Bundesregierung eine "naive Einwanderungspolitik" vor. Regierungssprecher Steffen Hebestreit wies die Forderung nach einem Aufnahmestopp zurück, da dieses gegen das Grundgesetz verstoße. Asylanträge, die in Deutschland gestellt würden, müssten geprüft werden.

Hebestreit betonte zudem, dass bei dem Tatverdächtigen die Abschiebung ein Durchführungsproblem gewesen sei und nicht ein rechtliches. Die Durchführung einer Abschiebung obliegt bei den Ländern. Bulgarien hatte laut Hebestreit der Abschiebung zugestimmt.

Kontakt zur Autorin: andrea.thomas@wsj.com

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