Scholz gegen AfD-Verbotsverfahren und für politische Auseinandersetzung
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Von Andrea Thomas
BERLIN (Dow Jones) - Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat sich gegen ein Verbotsverfahren der AfD ausgesprochen. Er setze vielmehr auf die Beobachtung der Partei durch den Verfassungsschutz, die Anwendung existierender Gesetze und die politische Auseinandersetzung mit der AfD. "Politisch muss man auch gegenhalten. Wir müssen natürlich auch das tun, wozu uns Gesetze und Verfassung ermuntern. Das heißt, die AfD wird beobachtet. Dagegen ist sie vor Gericht gezogen und hat in zwei Instanzen keinen Erfolg gehabt. Das ist auch der richtige Weg", sagte Scholz auf dem Deutschen Katholikentag in Erfurt.
Die Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz sei richtig, denn man brauche die Berichte, um ein öffentliches Bewusstsein zur Partei zu haben. Er gehe davon aus, dass viele die Vorwürfe gegen einzelne AfD-Politiker beeindruckten, ob diese sich aus dem Ausland hätten finanzieren lassen. Das Verbot einer Partei sei aber eine ganz schwierige Sache in einer Demokratie und deshalb seien dem sehr hohe Hürden gesetzt.
"Das Verbot der NPD ist mehrfach beim Verfassungsgericht gescheitert, an jeweils unterschiedlichen Gründen. Deshalb, glaube ich, sollten wir das tun, was wir gemacht haben, den Verfassungsschutz erst einmal seine Arbeit machen lassen mit dem Beobachten. Wir sollten die Gesetze klar durchsetzen", sagte Scholz.
Auch könne man im großen Einvernehmen der demokratischen Parteien die deutsche Verfassung krisenfester machen. Zudem gebe es bei der öffentlichen Finanzierung von Parteien und Stiftungen neue Handlungsmöglichkeiten. Daher bewege er sich in der politischen Auseinandersetzung und agiere beim Umgang mit der Partei im rechtlichen Rahmen. "Das Verbot, das glaube ich, steht jetzt nicht an", sagte Scholz.
Kontakt zur Autorin: andrea.thomas@wsj.com
DJG/aat/apo
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