Schering ruft Produkt zurück
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Der Berliner Pharmakonzern Bayer hat das Röntgenkontrastmittel Ultravist 370 freiwillig zurückgerufen, da Partikel in Verbindung mit Kristallisation in dem Produkt vorhanden sein könnten. Wie das Unternehmen am Montag mitteilte, schließt der Rückruf die anderen Ultravist-Konzentrationen (150 mgI/ml, 240 mgI/ml, 300 mgI/ml) aber nicht mit ein.
Schering AG hat darüber bekanntgegeben, dass zwei vor kurzem abgeschlossene klinische Studien mit Sargramostim zur Behandlung von Morbus Crohn zwar auf einen Behandlungsnutzen hindeuten, jedoch nicht die Überlegenheit bei den beiden primären Endpunkten, Ansprechen und/oder Remission nach acht Wochen im Vergleich zu Placebo zeigen. Die primären und sekundären Endpunkte seien jedoch in der n.o.v.e.l. 2-Studie erreicht worden. Diese Phase-II-Studie habe nachweisen können, dass Sargramostim eine gegenüber Placebo signifikantere Wirksamkeit zur Induktion einer kortikosteroidfreien klinischen Remission bei steroidabhängigen Patienten mit Morbus Crohn hatte.
Die Schering AG analysiert eingehend die Daten und will mit den Zulassungsbehörden Kontakt halten, um mögliche Anpassungen der Entwicklungspläne zu diskutieren und Sargramostim für Patienten mit Morbus Crohn bereitstellen zu können.
Der Vorstand der Schering AG kann nach eigenen Angaben nicht ausschließen, dass beide Informationen den Unternehmenswert der Schering AG leicht verringern können. Die gegenwärtig vorliegenden Informationen erlauben es aber nicht, die negative Auswirkung der Ergebnisse der klinischen Phase-III-Studie mit Sargramostin zu bewerten und zu beziffern.
Hinsichtlich des Produktrückrufs für Ultravist 370 ist die parallel zum Evaluierungsprozess bei Schering beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG in einer ersten indikativen Wertabschätzung zu dem Ergebnis gekommen, dass der Produktrückruf einen negativen Einfluss auf den Unternehmenswert der Schering AG in Höhe von 0,74 Euro je Schering-Aktie haben könnte. Der im Zusammenhang mit dem geplanten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Bayer-Tochter Dritte BV GmbH und der Schering AG gemeinsam mit der Bewertung der Schering AG beauftragte Gutachter KPMG hatte dem Vorstand der Schering AG am 26. Juli 2006 mitgeteilt, dass der Wert je Schering-Aktie 87,63 Euro beträgt. Auf Grundlage der Bewertung durch die KPMG hatte die Bayer AG der Schering AG angeboten, in dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag eine Abfindung von 89,00 Euro und einen Ausgleich von 3,62 Euro (netto) je Schering-Aktie zu vereinbaren.
Der Vorstand der Bayer AG hat dem Vorstand der Schering AG heute mitgeteilt, dass dieses Angebot trotz des Produktrückrufs von Ultravist 370 und der Ergebnisse der klinischen Phase-III-Studie mit Sargramostim unverändert bestehen bleibt. Der Vorstand der Schering AG hat daher beschlossen, das Angebot von Bayer anzunehmen und, vorbehaltlich der Zustimmung durch den Aufsichtsrat der Schering AG, den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abzuschließen.
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