Sanacorp wehrt sich gegen Bußgeldbescheid
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Die Sanacorp Pharmahandel AG hat heute gegen den vom Bundeskartellamt erhobenen Vorwurf kartellrechtswidriger Absprachen Einspruch eingelegt.
Das Bundeskartellamt hatte Ende August Bußgeldbescheide gegen die vier größten deutschen Pharmagroßhändler und Personen des Managements dieser Unternehmen erlassen. Zur Last gelegt wurde hierin die koordinierte Rückführung von Marktanteilen, die der Frankfurter Pharmagroßhändler Andreae-Noris Zahn AG aufgrund einer Anfang 2003 verfolgten Rabattoffensive gewonnen hatte.
Auch nach detaillierter Überprüfung der Begründung des Bußgeldbescheides bleibt Sanacorp bei der Auffassung, dass die vom Bundeskartellamt erhobenen Beschuldigungen nicht tragfähig sind, sondern sich auf Vermutungen und die einseitige und falsche Interpretation von Indizien stützen. Aus Sicht des Unternehmens versäumt es das Bundeskartellamt insbesondere, den Änderungen der wettbewerblichen Rahmenbedingungen, die sich in dem betreffenden Zeitraum aufgrund des "Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung" ergeben haben, hinreichend Rechnung zu tragen; ebenso wenig würden von Sanacorp im Ermittlungsverfahren vorgebrachte eindeutige Entlastungsbeweise angemessen berücksichtigt.
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