Rambus - Sammelklage abgewiesen, Kurssprung
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Rambus (WKN: 906870, Nasdaq: RMBS), ein führender Anbieter von Chip-to-Chip Interface Produkten und Dienstleistungen, gibt heute bekannt, dass das United States District Court des nördlichen Distrikt von Kalifornien eine zusammengefasste berichtigte Klageschrift einer Aktionärsklage mit der Bezeichnung "In re: Rambus, Inc. Securities Litigation" abgewiesen hat.
Die abgelehnte Aktionärsklage resultierte aus der Beteiligung von Rambus in den Jahren 1991 - 1995 an dem Industrieverband JEDEC. In der abgelehnten Klageschrift wurden mehrere Einzelklagen zusammengefasst, die gegen Rambus im Jahr 2001 vorgebracht wurden. Obwohl noch keine Sammelklage aus diesem Fall gegen Rambus vorgebracht wurde, hatte das Gericht im Jahr 2001 bereits stellvertretende Kläger benannt. Diese stellvertretenden Kläger erlitten nun eine Niederlage, nachdem Rambus positiv vor einem Berufungsgericht abschnitt, hieß es.
"Die Ablehnung der Aktionärsklage repräsentiert einen weiteren signifikanten Schritt für Rambus", so John Danforth, Vice President und Chefsyndikus bei Rambus.
Die Aktie steigt in der Vorbörse um 11.62% oder $1.91 auf $18.35.
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