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14:04 Uhr, 02.08.2018

Quantum Cobalt schließt erste Explorationsphase im Projekt Kahuna ab

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Quantum Cobalt schließt erste Explorationsphase im Projekt Kahuna ab

2. August 2018 - Vancouver, British Columbia – Quantum Cobalt Corp. (CSE: QBOT; OTC: BRVVF; FRA: 23B) („Quantum“ oder das „Unternehmen“) hat die erste Phase der Explorationen im Kobaltkonzessionsgebiet Kahuna („Kahuna“ oder das „Konzessionsgebiet“) abgeschlossen.

Die erste Explorationsphase dauerte 24 Tage an und beinhaltete umfangreiche Bodenprobenahmen, Prospektionen und Schürfgrabungen.

Die Bodenprobenahmen erfassten die Länge des Projektgeländes und zielten auf in Kalziterzgängen lagernde Kobaltmineralisierung im Diabas Nipissing Lorrain ab. Die positiven Ergebnisse der Bodenuntersuchungen im Jahr 2017 belegten den Nutzen von Bodenproben als Analysemethode. Das Programm 2018 wurde konzipiert, um die potenziellen Zonen im gesamten Konzessionsgebiet zu erfassen, und beinhaltete ergänzende Probenahmen bei den letztjährigen Anomalien. Die ergänzenden Probenahmen konzentrierten sich insbesondere auf das historische Abbaugebiet im Bereich der Friday-Schächte. Das Unternehmen wartet derzeit auf die Laborergebnisse zur weiteren Analyse.

In Abhängigkeit der Ergebnisse werden im Projekt Kahuna weitere Explorationsphasen für den Spätsommer geplant. Die aktuellen Explorationsgenehmigungen erlauben geophysikalische IP-Messungen sowie weitere Schürfgrabungen und ergänzende Bodenprobenahmen.

Über das Kobaltkonzessionsgebiet Kahuna:

Standort

Das Konzessionsgebiet Kahuna befindet sich 14 Kilometer nordöstlich der Stadt Temagami und 37 Kilometer südlich der Stadt Cobalt, in der Nähe der Ostgrenze von Ontario. Die Region ist bergbaufreundlich und weist eine reichhaltige Geschichte einer Kobalt- und Silberproduktion auf. Dieses Gebiet ist das Zentrum vormals produzierender Kobaltminen in Ontario.

Status und Beschaffenheit des Konzessionsgebiets

Das Kobaltkonzessionsgebiet Kahuna umfasst 77 Schürfrechteeinheiten auf etwa 1.200 Hektar.

Zugang und Infrastruktur

Das Konzessionsgebiet ist über den Wasserweg vom Lorrain Lake aus über zwölf Kilometer lange befestigte Schotterstraßen zugänglich, sobald man von einer großen asphaltierten Schnellstraße abfährt, die die nahe gelegenen Städte Temagami und New Liskeard verbindet. Das Konzessionsgebiet ist zwölf Kilometer von der Eisenbahn und Stromleitungen entfernt.

Mineralisierung

Eine Kobalt- und Silbermineralisierung kommt in Kalziterzgängen des Nipissing-Diabases als Erythrin und natives Silber vor. Der Gehalt von fünf Tonnen Material, das im Rahmen der letzten Produktion entnommen worden war, belief sich Berichten zufolge auf 22 Prozent Kobalt und von einem Erzgang im Konzessionsgebiet wurde eine Probe mit 20 Unzen Silber pro Tonne gemeldet.

Geschichte

Friday Mines Limited hat das Konzessionsgebiet in den 1920er Jahren betrieben und dabei einen Schacht abgesenkt und einen Streckenvortrieb bei einem zehn Zoll mächtigen Kalziterzgang mit einer Kobaltmineralisierung durchgeführt. Es wurden fünf Tonnen einer Kobaltmineralisierung mit einem Gehalt von 22 Prozent Kobalt produziert. In den 1960er Jahren hat Gibson Mines Limited das Konzessionsgebiet erkundet und eine Kobalt- und Silbermineralisierung vorgefunden. Es wurde auch eine Probe mit 20 Unzen Silber pro Tonne von einem Erzgang gemeldet. Kürzlich, im Jahr 1998, wurde ein Teil des Konzessionsgebiets abgesteckt und eine kleine Bodenuntersuchung ergab Kobalt-in-Boden-Werte von bis zu 440 Teilen pro Millionen sowie Gold-in-Boden-Anomalien.

Die historischen Informationen für das Kobaltkonzessionsgebiet Kahuna stammen vom Mineral Deposit Inventory Report MDI31M04SE00035. Details davon werden angegeben, um eine Prognose des Mineralpotenzials und historische Arbeiten bereitzustellen. Etwaige Probennahmen oder Analyse- und Testdaten, die diesen Informationen oder Meinungen zugrunde liegen, wurden nicht von einer qualifizierten Person (Qualified Person) verifiziert. Das Unternehmen beabsichtigt, Check-Proben in die aktuelle Explorationsphase zu integrieren.

Qualifizierter Sachverständiger

Graham Davidson, P.Geol, hat in seiner Funktion als qualifizierter Sachverständiger gemäß der Vorschrift National Instrument 43-101 den Inhalt dieser Pressemeldung geprüft und freigegeben.

QUANTUM COBALT CORP.

„David Schmidt“


David Schmidt, CEO und Director

Kontaktdaten:

800 – 1199 West Hastings Street

Vancouver, British Columbia

V6E 3T5

Tel.: 604.837.0301

Zukunftsgerichtete Informationen Diese Pressemeldung enthält gewisse Aussagen, die als „zukunftsgerichtete Aussagen“ gelten. Alle Aussagen in dieser Meldung - mit Ausnahme von Aussagen zu historischen Fakten -, die sich auf Ereignisse oder Entwicklungen beziehen, welche von Quantum Cobalt Corp. das „Unternehmen“) erwartet werden, sind zukunftsgerichtete Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die nicht auf historischen Fakten beruhen und im Allgemeinen, jedoch nicht immer, mit Begriffen wie „erwartet“, „plant“, „antizipiert“, „glaubt“, „schätzt“, „prognostiziert“, „potentiell“ und ähnlichen Ausdrücken dargestellt werden bzw. in denen zum Ausdruck gebracht wird, dass Ereignisse oder Umstände eintreten „werden“, „würden“, „könnten“ oder „sollten“. Obwohl das Unternehmen annimmt, dass die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebrachten Erwartungen auf realistischen Annahmen basieren, lassen solche Aussagen keine Rückschlüsse auf die zukünftige Performance zu. Die tatsächlichen Ergebnisse können wesentlich von jenen der zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Zu den Faktoren, die dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von jenen in den zukunftsgerichteten Aussagen unterscheiden, zählen unter anderem Marktpreise, erfolgreiche Förderung und Exploration, die dauerhafte Verfügbarkeit von Kapital und Finanzmittel und die allgemeine Wirtschafts-, Markt- oder Geschäftslage. Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass solche Aussagen keine Garantie für zukünftige Leistungen darstellen, und dass sich die tatsächlichen Ergebnisse oder Entwicklungen erheblich von jenen unterscheiden können, die in den zukunftsgerichteten Aussagen angenommen wurden. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den Annahmen, Schätzungen und Meinungen des Managements zum Zeitpunkt der Äußerung dieser Aussagen. Sollten sich die Annahmen, Schätzungen oder Meinungen des Managements bzw. andere Faktoren ändern, ist das Unternehmen nicht verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Aussagen dem aktuellen Stand anzupassen, es sei denn, dies wird in den geltenden Wertpapiergesetzen ausdrücklich gefordert.

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