Quadriga: Kunden durch Behörden nicht tangiert
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Der Hedgefondsanbieter Quadriga hat eigenen Angaben zufolge in Einvernehmen mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Deutschland den Vertrieb der Superfund Genussscheine eingestellt. Für Anleger in Deutschland und Österreich würden sich keine Änderungen ergeben. Wie Quadriga weiter mitteilte, werden ab 1. Oktober neue Superfund Produkte auf den deutschen Markt gebracht.
Nachdem auch die österreichische Finanzmarktaufsicht Ermittlungen gegen Quadriga eingeleitet hat, ließen die Investmentstrategen verlautbaren, dass die Behörde in keiner Weise die ordentliche und sorgfältige Abwicklung der Geschäfte Quadriga`s in Frage stellt. Die Behörde vertrete die Auffassung, dass Quadriga für bestimmte Nebentätigkeiten eine Bankenkonzession benötige. Diese Feststellung sei nach Ansicht von Quadriga unzutreffend und nicht nachvollziehbar.
Die behördlichen Schritte würden den weiteren Angaben Quadrigas zufolge keinen Einfluss auf die professionelle Verwaltung des Genussrechtskapitals nehmen. Die Genussscheine der Superfund AG sowie der Luxemburger SICAV Quadriga GCT und der Quadriga Hedge Fund (Cayman) bleiben daher von dem Verfahren unberührt.
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