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16:40 Uhr, 23.07.2026

PTA-News: Erste Group Bank AG: Erste Group Bank AG wurde über die MREL-Vorschreibung für die österreichische Abwicklungsgruppe informiert

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Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

Wien (pta023/23.07.2026/16:40) - Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat der Erste Group Bank AG am 23. Juli 2026 die für sie vom SRB (Single Resolution Board) festgelegte und auf Basis der Bilanzzahlen zum 31. Dezember 2024 sowie der Bank Recovery and Resolution Directive (BRRD) kalibrierte MREL-Anforderung (Minimum Requirement for own funds and Eligible Liabilities, d.h. Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten), mitgeteilt.

Als Abwicklungseinheit der österreichischen Abwicklungsgruppe [ 1 ] muss die Erste Group Bank AG ab 23. Juli 2026 ein verbindliches MREL-Ziel in Höhe von 30,17% (zzgl. der kombinierten Kapitalpuffer-anforderung (CBR)) im Verhältnis zu den risikogewichteten Aktiva (RWA, risk-weighted assets) und 10,33% im Verhältnis zu der Gesamtrisikopositionsmessgröße (LRE, leverage ratio exposure) der österreichischen Abwicklungsgruppe erfüllen.

Darüber hinaus wurde eine Mindestnachrangigkeitsanforderung im Ausmaß von 13,50% der RWAs (zzgl. CBR) und 6,21% der LRE festgesetzt und damit gleichzeitig auch die Höhe der gesamten MREL-Anforderung, die mittels nachrangiger Instrumente wie regulatorischem Kapital, nachrangigen Verbindlichkeiten und Senior Non Preferred-Anleihen erfüllt werden muss.

Zum 31. Dezember 2024 beliefen sich die RWAs der österreichischen Abwicklungsgruppe (vom SRB für die MREL-Kalibrierung verwendet) auf EUR 95,50 Mrd, die LRE auf EUR 223,53 Mrd.

In der folgenden Tabelle sind die aktuellen MREL- und Nachrangigkeitsanforderungen zusammengefasst:

Anforderungen für die österreichische Abwicklungsgruppe
auf Basis der Dezember 2024 Daten verbindlich ab 23. Juli 2026
in % der RWAs* in % der LRE
Gesamt-MREL (Total MREL) 30,17% 10,33%
Nachrangiges MREL (Subordinated MREL) 13,50% 6,21%

*Anforderungen exklusive der kombinierten Kapitalpufferanforderung (CBR)

Diese Erfordernisse entsprechen unseren Erwartungen. Auf Basis der Daten für die österreichische Abwicklungsgruppe zum 31. Dezember 2025 und 31. März 2026 (letzter Berichtsstichtag) und der MREL Policy 2024 der Abwicklungsbehörde (SRB) erfüllt die Erste Group Bank AG die oben genannten Gesamt-MREL und Nachrangigkeitserfordernisse.

Die weiteren MPE-Abwicklungsgruppen (CZ, HR, HU, PL, RO, SI, SK) der Erste Group werden ihre MREL-Anforderungen nach Erhalt der jeweiligen Mitteilungsschreiben einzeln bekanntgeben.

[ 1 ] Die MREL- und die Nachrangigkeitsanforderungen beziehen sich nicht auf die Konzernbilanz der Erste Group, sondern auf die österreichische Abwicklungsgruppe, die im Wesentlichen aus Erste Group Bank AG, ihren direkten österreichischen Tochterbanken und allen österreichischen Sparkassen besteht. Da die österreichische Abwicklungsgruppe keine Rechts- oder Berichtseinheit ist, besteht auf der Konsolidierungsebene der österreichischen Abwicklungsgruppe weder eine gesetzliche Berichtspflicht noch ein Kapitalerfordernis.

(Ende)

Aussender: Erste Group Bank AG
Adresse: Am Belvedere 1, 1100 Wien
Land: Österreich
Ansprechpartner: Thomas Sommerauer/ Simone Pilz
Tel.: +43 (0)50100-17326
E-Mail: investor.relations@erstegroup.com
Website: www.erstegroup.com

ISIN(s): AT0000652011 (Aktie)
Börsen: Amtlicher Handel in Wien
Weitere Handelsplätze: Bucharest Stock Exchange, Prague Stock Exchange

[ Quelle: https://www.pressetext.com/news/20260723023 ]

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