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17:15 Uhr, 17.06.2025

PTA-CMS: Erste Group Bank AG: Rahmenprogramm für die Veräußerung / Übertragung von Erste Group-Aktien der österreichischen Sparkassen

Erwähnte Instrumente

Erwerb und/oder Veräußerung eigener Aktien gemäß § 119 Abs. 9 BörseG

Wien (pta022/17.06.2025/17:15) - Der Vorstand hat am 17. Juni 2025 – vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrates, in Verbindung mit der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 21. Mai 2025 (Tagesordnungspunkt 11 - Beschlussfassung gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 und § 65 Abs. 1a und 1b AktG) – ein Rahmenprogramm für die beabsichtigte Veräußerung / Übertragung von Erste Group-Aktien (eigene Aktien) durch österreichische Sparkassen, die der Kreditinstitutsgruppe der Erste Group Bank AG zugerechnet werden und deren Anteile an der Erste Group Bank AG somit als eigene Aktien im Sinne des § 65 AktG gelten, beschlossen.

Diesem Beschluss entsprechend ist es den österreichischen Sparkassen möglich, im Rahmen dieses Rahmenprogramms bis zu 10.000.000 Aktien der Erste Group zwischen dem 23. Juni 2025 und 21. Mai 2030 zu veräußern.

Details zum Veräußerungs-/Übertragungsprogramm:

a. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung: 21. Mai 2025

b. Tag und Art der Veröffentlichung dieses Hauptversammlungsbeschlusses: Veröffentlichung am 21. Mai 2025 über elektronisch betriebene Informationsverbreitungssysteme gemäß § 119 Abs 9 BörseG

c. Beginn und voraussichtliche Dauer des Veräußerungsprogramms eigener Aktien: 23. Juni 2025 bis 21. Mai 2030

d. Aktiengattung: auf Inhaber lautende stimmberechtigte Stückaktien (Stammaktien) an der Erste Group Bank AG

e. Maximales Volumen: in Summe bis zu 10.000.000 Stück

f. Maximaler Anteil der zu veräußernden Aktien am Grundkapital: 2,4%

g. Höchster und niedrigster zu erzielender Preis je Aktie: der Gegenwert je Aktie darf die Untergrenze von zwei Euro nicht unterschreiten und die Obergrenze von nicht mehr als 50% über dem nach dem Handelsvolumina gewichteten durchschnittlichen Wiener Börsekurs der letzten 20 Börsetage vor dem jeweiligen Erwerb der Aktie nicht überschreiten

h. Art und Zweck der Veräußerung eigener Aktien: über die Börse sowie außerbörslich

i. Allfällige Auswirkungen des Veräußerungsprogramms auf die Börsezulassung der Erste Group Bank AG-Aktien: keine

j. Anzahl und Aufteilung der einzuräumenden oder bereits eingeräumten Aktienoptionen auf Arbeitnehmer, leitende Angestellte und auf die einzelnen Organmitglieder der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens unter Angabe der jeweils beziehbaren Anzahl an Aktien, falls der Emittent Aktienoptionen in der Frist des § 65 Abs. 1 Z 8 einzuräumen beabsichtigt oder sie bereits eingeräumt hat: 0 (Null)

Änderungen des Veräußerungsprogramms sowie die durchgeführten Transaktionen werden gemäß der relevanten Bestimmungen und wie in der VeröffentlichungsVO festgelegt auf der Website der Erste Group Bank AG unter http://www.erstegroup.com/de/investoren veröffentlicht.

Von diesem Beschluss ist ein allfälliger Handel in Aktien an der Erste Group Bank AG im Rahmen des Wertpapierhandels (Ermächtigung gemäß § 65 Abs 1 Z 7 AktG) nicht betroffen.

(Ende)

Aussender: Erste Group Bank AG
Adresse: Am Belvedere 1, 1100 Wien
Land: Österreich
Ansprechpartner: Thomas Sommerauer / Gerald Krames
Tel.: +43 (0)50100-17326
E-Mail: investor.relations@erstegroup.com
Website: www.erstegroup.com

ISIN(s): AT0000652011 (Aktie)
Börsen: Amtlicher Handel in Wien
Weitere Handelsplätze: Bucharest Stock Exchange, Prague Stock Exchange

[ Quelle: https://www.pressetext.com/news/20250617022 ]

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