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14:55 Uhr, 07.07.2025

PTA-Adhoc: SPARTA Invest AG: Vorstand beschließt Aktienrückkauf und berichtet über das Reinvermögen zum 30. Juni 2025

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Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

Heidelberg (pta020/07.07.2025/14:55) - Der Vorstand der SPARTA Invest AG hat heute beschlossen, bis zu 100.000 Stück eigene Aktien (entsprechend rd. 2,07 % des Grundkapitals) der SPARTA Invest AG im Rahmen eines an alle Aktionäre gerichteten freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots außerhalb der Börse zu erwerben. Der Aktienrückerwerb soll zu einem Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von 20,53 Euro je auf den Inhaber lautende Stückaktie der SPARTA Invest AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 Euro erfolgen.

Einzelheiten zu dem Aktienrückkauf werden demnächst im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.sparta-invest.de veröffentlicht werden. Der Aktienrückkaufbeschluss beruht auf der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 22. August 2024, wonach die Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien in einem Zeitraum bis zum 12. August 2029 ermächtigt ist. Die eigenen Aktien sollen im Rahmen der von der Hauptversammlung am 22. August 2024 erteilten Ermächtigung verwendet werden.

Aktuell hält die SPARTA Invest AG keine eigenen Aktien.

Der Vorstand hat zudem heute das Reinvermögen der SPARTA Invest AG zum 30. Juni 2025 mit rd. 152,6 Mio. Euro und damit rd. 31,65 Euro je Aktie festgestellt. Mit einem Börsenwert von rd. 50 Mio. Euro, entsprechend einem Reinvermögensanteil von knapp 33 %, ist die Beteiligung an der Skeena Resources Limited zum Stichtag der größte Einzelwert im Portfolio der SPARTA Invest AG. Daneben sind im Reinvermögen liquide Mittel und kurzfristig liquidierbare Anlagen in Höhe von rd. 24 Mio. Euro berücksichtigt.

Das Reinvermögen ist definiert als die Summe der wesentlichen Vermögensgegenstände zum Verkehrswert abzüglich der wesentlichen Verbindlichkeiten. Wichtigste Einzelposition des Reinvermögens ist der Wert der Portfoliopositionen zum Stichtag. Hinzuaddiert werden die Kontostände sämtlicher Bankkonten, d.h. Guthaben und Verbindlichkeiten werden miteinbezogen. Ebenso werden wesentliche Forderungen und die geschätzte Steuerposition zum Stichtag mit ihrem Buchwert kalkuliert. Wesentliche Nachbesserungsrechte, z.B. aus Spruchstellenverfahren oder Verträgen, werden unter Berücksichtigung öffentlich zugänglicher Informationen (Gutachten, öffentliche Angebote, etc.) bewertet. Das Reinvermögen ist eine stichtagsbezogene Betrachtung und kann sich daher jederzeit ändern. Es kann aufgrund von Schätzungen und Annahmen nur näherungsweise berechnet werden und unterliegt Schwankungen, unter anderem weil börsennotierte Wertpapiere mit ihrem Börsenkurs bei der Ermittlung des Reinvermögens zum Stichtag bewertet werden. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass aufgrund der teils geringen Marktliquidität einzelner Wertpapiere die hierfür in die Berechnung einbezogenen Börsenwerte voraussichtlich kurzfristig nicht realisierbar sind.

(Ende)

Aussender: SPARTA Invest AG
Adresse: Ziegelhäuser Landstraße 3, 69120 Heidelberg
Land: Deutschland
Ansprechpartner: Philipp Wiedmann
Tel.: +49 6221 649 24 41
E-Mail: info@sparta.de
Website: www.sparta-invest.de

ISIN(s): DE000A0DK3N5 (Aktie)
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[ Quelle: https://www.pressetext.com/news/20250707020 ]