PTA-Adhoc: Advanced Bitcoin Technologies AG: Vertriebs- und Rechtserfolge sowie ausgeglichener Cash-Flow in 2023
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Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Frankfurt am Main (pta015/28.06.2024/13:00) - Frankfurt am Main, 28. Juni 2024 – Die Advanced Bitcoin Technologies AG (ABT, ISIN: DE000A2YPJ22) hat im Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2023 Vertriebserfolge bei SecPay.io ( https://www.secpay.io/) erzielt, Fortschritte bei der Zwangsvollstreckung der Kryptoherausgabeforderung gemacht und ihren Cash-Flow weiter verbessert. Das Bitcoin-Payment-Gateway SecPay.io ( https://www.linkedin.com/company/secpay-io) ermöglicht Kunden direkt mit Bitcoin u.a. Edelmetalle auf GoldSilberShop.de ( https://www.goldsilbershop.de/), einem der größten Online-Goldhändler Deutschlands, exklusive Sportwagen von Porsche, Ferrari, Mercedes und weiteren Luxusmarken bei CULTCARS ( https://cultcars.ch/), Häuser und Wohnungen über Black Label Immobilien ( https://blacklabelimmobilien.de/) sowie Laufschuhe beim Traditionsladen Frankfurter Laufshop ( https://frankfurter-laufshop.de/) zu kaufen. Parallel hat die ABT-Gruppe dank konzernweiter Kosteneinsparungen einen ausgeglichenen Cash-Flow von 1 TEUR (Geschäftsjahr 2022 (Vj.) -33 TEUR) erwirtschaftet.
Der Konzernumsatz belief sich auf 39 TEUR (Vj. 88 TEUR). Das operative Ergebnis (EBITDA, definiert als Umsatzerlöse zzgl. Andere aktivierte Eigenleistungen, Sonstige betriebliche Erträge, abzgl. Materialaufwand, Personalaufwand und Sonstige betriebliche Aufwendungen) lag bei -172 TEUR (Vj. 281 TEUR). Das negative EBITDA resultierte im Wesentlichen aus geringeren Veräußerungsgewinnen von Kryptowährungsguthaben in Höhe von 592 TEUR (Vj. 952 TEUR). Die bestehenden Kryptoguthaben betrugen unter Anwendung der LiFo-Methode und Beachtung der historischen Anschaffungskosten als Wertobergrenze zum Bilanzstichtag 7.999 TEUR (Vj. 8.481 TEUR), während der Marktwert zum Bilanzstichtag bei 24.540 TEUR lag und aktuell mehr als 36 Mio. Euro beträgt.
Der Netto-Verlust von -1.580 TEUR (Vj. -2.893 TEUR) ist in erster Linie auf Abschreibungen von 1.859 TEUR (Vj. 3.978 TEUR) zurückzuführen. Davon betreffen 1.859 TEUR (Vj. 2.862 TEUR) planmäßige Abschreibungen der immateriellen Vermögensgegenstände insbesondere Software und 0 TEUR (Vj. 1.112 TEUR) außerplanmäßige Abschreibungen der Software aufgrund von Impairment. Das Konzern-Eigenkapital reduzierte sich zum 31. Dezember 2023 auf 3.884 TEUR (Vj. 5.464 TEUR), wobei die Eigenkapitalquote 39,8% (Vj. 46,4%) betrug.
Auf Ebene des Einzelabschlusses erzielte ABT im Jahr 2023 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von -346 TEUR (Vj. -512 TEUR). Das Ergebnis resultierte im Wesentlichen aus Personalkosten (131 TEUR, Vj. 209 TEUR) und Abschluss- und Prüfungskosten (90 TEUR, Vj. 136 TEUR). Das Eigenkapital lag zum Bilanzstichtag bei 20.591 TEUR (Vj. 20.937 TEUR). Die Eigenkapitalquote betrug 95,5% (Vj. 97,2%).
Für das laufende Geschäftsjahr 2024 erwartet ABT durch den operativen Fokus der Vermarktung von SecPay.io eine weitere Verbesserung der Ertragslage. Zudem geht ABT von einer stabilen Entwicklung der Liquidität aus, da erneut relevante Fortschritte im Rahmen der laufenden Zwangsvollstreckung der rechtskräftig titulierten Kryptoherausgabeforderung gegen den widerrechtlich handelnden ehemaligen ICO-Treuhänder erzielt wurden: Auf Basis des endgültig rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteils des Oberlandesgerichts (OLG) Köln zu Gunsten der savedroid AG wurden in den Jahren 2023 und 2024 Zwangsmittel gegen den ehemaligen ICO-Treuhänder festgesetzt und vollstreckt. Das Landgericht (LG) Bonn hatte bereits im ersten Zwangsvollstreckungsverfahren gegen den ehemaligen ICO-Treuhänder im März 2023 ein Zwangsgeld in Höhe von 25.000 Euro und ersatzweise Zwangshaft auf Basis eines Tagessatzes von 200 Euro festgesetzt. Bereits im Zuge der Zwangsvollstreckung dieses Zwangsgeldes war Haftbefehl gegen den ehemaligen ICO-Treuhänder erlassen worden, nachdem dieser der Vermögensauskunft ferngeblieben war. Die Haft wurde letztlich durch Zahlung des Zwangsgeldes im Januar 2024 abgewendet.
Das LG Bonn hat in dem sich daran anschließenden zweiten Zwangsvollstreckungsverfahren im März 2024 bis zu 6 Monate Zwangshaft gegen den ehemaligen ICO-Treuhänder festgesetzt. Damit hat die savedroid AG einen signifikanten Meilenstein zur Herausgabe der Kryptowährungsguthaben erzielt. Der ehemalige ICO-Treuhänder hatte sofortige Beschwerde gegen den Zwangshaftbeschluss eingelegt, die vom LG Bonn zurückgewiesen und sodann vom OLG Köln aufgenommen wurde. Auf Basis der mündlichen Verhandlung Anfang Juni 2024 hat das OLG Köln den ehemaligen ICO-Treuhänder mittlerweile erneut zu einem Zwangsgeld in Höhe von 25.000 Euro und ersatzweise Zwangshaft auf Basis eines Tagessatzes von 200 Euro verurteilt, was in Summe insgesamt 125 Tagen Zwangshaft entsprechen würde. Das neuerliche Zwangsgeld wird jetzt schnellstmöglich zwangsvollstreckt. Zudem hat die ABT AG durch den bereits realisierten Verkauf einer Partizipation an der rechtskräftig titulierten Herausgabeforderung von Kryptowährungsguthaben gegen den ehemaligen ICO-Treuhänder an zwei erfahrene Investoren aus Deutschland und Bulgarien unter Beweis gestellt, dass ebendiese Herausgabeforderung selbst auch in der Zukunft erfolgreich als marktgängige Refinanzierungsquelle genutzt werden kann.
Der vollständige testierte Konzernabschluss sowie der Einzelabschluss stehen auf der Homepage https://www.abt-ag.com im Bereich Investor Relations in der Rubrik Finanznachrichten – Publikationen und Präsentationen zum Download zur Verfügung.
Investoren- und Medienkontakt
Dr. Yassin Hankir
Vorstandsvorsitzender Advanced Bitcoin Technologies AG
E-Mail: ir@abt-ag.com
(Ende)
Aussender: Advanced Bitcoin Technologies AG
Adresse: Intzestraße 1, 60314 Frankfurt am Main
Land: Deutschland
Ansprechpartner: Dr. Yassin Hankir
E-Mail: ir@abt-ag.com
Website: www.abt-ag.com
ISIN(s): DE000A2YPJ22 (Aktie)
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