PSI verliert im Rechtsstreit mit dem Land Berlin
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Die PSI AG, ein Anbieter von Softwarelösungen für das Management großer Netze, gab heute bekannt, dass das Kammergericht Berlin im Rechtsstreit mit dem Land Berlin bezüglich des Projekts Basis 3000 (Sozialhilfe-Software) in zweiter Instanz zugunsten des Landes Berlin entschieden hat. Dadurch entsteht für PSI ein Wertberichtigungsbedarf des 1997 begonnenen und im Jahr 2000 unterbrochenen Projekts in Höhe von 4,2 Millionen Euro, der nicht liquiditätswirksam ist.
Die Wertberichtigung resultiert vor allem aus der nicht erfolgten Abnahme fertiger Leistungen durch das Land Berlin im Jahr 2000. Der Auftraggeber hatte von seinem Recht Gebrauch gemacht, die Abnahme ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Da nach Auffassung der PSI vor allem politische Veränderungen Ursache für den Projektabbruch waren, wird PSI das Engagement in diesem Bereich einstellen.
Unter Berücksichtigung der Wertberichtigung erwartet PSI für das laufende Quartal angesichts stabiler Auftragslage im Geschäftsfeld Produktionsmanagement und einer Marktbelebung des Geschäfts im Netzmanagement ein EBIT von -5 Mio. Euro.
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