Pandatel - Vergleichsbemühungen scheitern
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Das Landgericht Hamburg hat die Pandatel AG darüber informiert, dass die Frist zur Annahme des vom Gericht unterbreiteten Vergleichsvorschlags verstrichen ist und dieser somit seitens der Anfechtungskläger nicht angenommen wurde. Damit sind die Vergleichsbemühungen gescheitert.
Gegen verschiedene Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung vom 27.03.2006 hatten 14 Aktionäre Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen erhoben. Insbesondere betroffen sind die Kapitalherabsetzungs- und Kapitalerhöhungsbeschlüsse, mittels derer die Pandatel AG mit der Dowslake Microsystems Corp. im Wege einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen fusionieren wollte.
Mit Ablauf der Frist zur Annahme des gerichtlichen Vergleichsvorschlags sei der Vollzug der Fusion mit Dowslake Microsystems vor dem 31. Dezember 2006 sehr unwahrscheinlich, teilte das Unternehmen am Donnerstag mit. Pandatel will die Kooperation mit Dowslake Microsystems Corp. nun auf vertraglicher Basis fortsetzen und weitere Optionen prüfen.
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