Pandatel - Dowslake vom Pflichtangebot befreit
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Die Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die neue Gesellschafterin der Pandatel AG, die Dowslake Venture Ltd. (49,98 %), von der Abgabe eines Pflichtangebots befreit. Dies teilte die Pandatel AG am Mittwoch in Hamburg mit. Voraussetzung sei, dass der BaFin unverzüglich die Einladung zur Hauptversammlung der Pandatel AG zugeht, welche über eine Sachkapitalerhöhung zur Einbringung von mindestens 95 % der Anteile an der Dowslake Microsystems Corp. beschließen soll. Zudem müsse der BaFin die Beschlussfassung der Hauptversammlung unverzüglich angezeigt und die Eintragung der Durchführung der Sachkapitalerhöhung in das Handelsregister nachgewiesen werden.
Als Grund führte die BaFin bestandsgefährende Risiken bei der Pandatel AG an. Mangels ausreichender liquider Mittel für eine Restrukturierung sei die einzige Alternative zu einer Liquidation der Pandatel AG der Einstieg eines strategischen Investors, um die Gesellschaft zu sanieren, hieß es. Das vorgelegte Sanierungskonzept unter Einbringung der Dowslake Microsystems Corp. als Sacheinlage in die Pandatel AG schaffe nach Einschätzung der BaFin die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Sanierung der Gesellschaft.
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