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12:14 Uhr, 02.05.2003

OS-Lesson: Wie handle ich Optionsscheine?

Anbei eine GodmodeTrader Lesson zum Thema Optionsscheinehandel, in der einige FAQ abgehandelt werden.

Aus gegebenem Anlass stellen wir nachfolgend eine kleine Abhandlung über das Thema "Wie handle ich Optionsscheine?" vor:

A: Warum das Handelsvolumen beim Handel von Optionsscheinen keine Rolle spielt

Immer wieder erreichen uns Emails und Briefe unserer Leser, welche sich darüber wundern, warum viele unserer vorgestellten Optionsscheine an der Börse nur wenig oder gar nicht gehandelt werden. Dazu ist zu sagen, dass Börsenumsätze bei Optionsscheinen im Gegensatz zu Aktien KEIN Qualitätskriterium sind. Machen wir uns den Unterschied klar: Während im Aktienhandel an der Börse zur selben Zeit immer Käufer und Verkäufer aufeinander treffen müssen, die zum gleichen Preis handeln wollen, tritt der Emittent bei allen vom ihm begebenen Optionsscheinen ständig als Käufer oder Verkäufer auf. Dies ist deshalb möglich, weil Optionsscheinpreise im Gegensatz zu Aktienkursen nicht durch Angebot und Nachfrage bestimmt werden, sondern durch eine mathematische Formel, die auf den aktuellen Kurs der zugrunde liegenden Aktie (dem "Underlying") basiert, berechnet werden. Der Emittent kann dadurch jederzeit den Wert Ihres Optionsscheins bestimmen und damit An- und Verkaufskurs festlegen - unabhängig davon, ob gerade tatsächlich jemand handeln will oder nicht. Wer die vom Emittenten gestellten Kurse anzunehmen bereit ist, kann damit immer handeln. Es spielt dabei keine Rolle, ob ein Optionsschein in den vergangenen Tagen gehandelt wurde oder nicht. Der Käufer und Verkäufer von Aktien muss einen Gegenpart finden, damit ein Geschäftsabschluss zustande kommt, beim Optionsscheinhandel ist dieser Gegenpart durch den Emittenten immer gefunden. Die Emittenten haben sich dazu verpflichtet, für die von ihnen begebenen Optionsscheine ständig An- und Verkaufskurse zu stellen. Damit sind die Optionsscheine vollständig liquide und auf keinen Börsenumsatz angewiesen. Außerdem sind die Makler an den großen Optionsscheinbörsen in Frankfurt, Stuttgart und Düsseldorf gehalten, Aufträge innerhalb der Geld-Brief-Spanne des Emittenten auszuführen, so dass der Anleger stets sicher sein kann, einen marktgerechten Kurs für seinen Optionsschein zu erhalten.

B: Der OS-Handel über die Börse

Nun stehen dem Anleger grundsätzlich zwei Wege offen, wie er Optionsscheine handeln kann. Zum einen kann er, wie bereits angesprochen, an der Börse handeln, vorzugsweise an den drei großen OS-Börsen Stuttgart, Frankfurt und Düsseldorf. Frankfurt und Düsseldorf verfügen automatische Limitüberwachungssysteme, welche den Makler sofort informieren, wenn der vom Emittenten gestellte Geld-Brief-Kurs das Limit einer Order erreicht. Damit bietet der Handel über die Börse die Möglichkeit, limitierte Aufträge und auch "Stop-Loss-Orders" zu erteilen. Die ständige Überwachung der Kurse durch den Anleger entfällt. An den Börsen können die Optionsscheine allerdings nur während der regulären Börsenöffnungszeiten gehandelt werden, wobei Provision und Maklergebühr als Transaktionskosten anfallen. Einige Emittenten sind direkt über ein elektronisches Handelssystem an die Börsen angebunden, was eine schnelle Abwicklung innerhalb von wenigen Minuten gewährleistet. Zu diesen Emittenten gehören zum Beispiel die Citibank, Goldman Sachs und die Societe Generale. Die Börsen garantieren normalerweise, dass kein Anleger bei Kauf oder Verkauf schlechter gestellt wird als der Emittent. Nehmen wir an, Sie möchten verkaufen und ein anderer würde den gleichen Schein gern für 6,20 kaufen. Die aktuellen Emittentenkurse sind 6,50 zu 6,70. Ihre Verkaufsorder wird nun nicht über einen Umsatz an der Börse, sondern über den Emittenten zu 6,50 abgewickelt.

Vorgehensweise:

1.) Der Anleger informiert sich unmittelbar vor der Ordererteilung über Videotext oder Internet über den aktuellen Kurs des Scheins. Zur Absicherung vor unerwartet hohen bzw. niedrigen Kursen bei Kauf bzw. Verkauf sollten Aufträge stets eng um den aktuellen Kurs limitiert werden. Von unlimitierten Aufträgen aus Bequemlichkeit ist generell abzuraten.
2.) Bei der Auswahl der Börse sollte der Anleger eine Börse mit automatischem Limitüberwachungssystem wählen, die mit Abstand größte OS-Börse ist Stuttgart, welche mit der EUWAX ein eigenes Börsensegment für Optionsscheine eingerichtet hat und mit Abstand Marktführer auf diesem Bereich ist.
3.) Nach der Ordererteilung sollte der Kurs des OS verfolgt werden, um das Limit gegebenenfalls anzupassen.

C: Der außerbörsliche OS-Handel

Daneben gibt es den ausserbörslichen Optionsscheinhandel. Hier wendet sich der Anleger an seine Depotbank und verlangt ein Direktgeschäft mit dem Emittenten. Hierbei gibt es zwei Grundvarianten: Zum einen den Handel telefonischen Handel, bei dem der Anleger seine Depotbank anruft (Consors, Comdirekt) Daraufhin nimmt die Depotbank des Anlegers Kontakt zur Handelsabteilung des OS-Emittenten auf und lässt sich die aktuellen Geld-Brief-Kurse für den gewünschten Schein geben. Diese Information leitet sie direkt an den Kunden weiter, welcher nun den Kurs bestätigen oder ablehnen kann. Im elektronischen Handel (Direkt Analage Bank, Fimatex) gibt man Wertpapierkennnummer und die gewünschte Stückzahl auf dem Bildschirm ein. Dann bekommt man einen Kurs angezeigt und muss das Geschäft durch Mausklick oder Eingabe innerhalb von wenigen Sekunden bestätigen oder das Angebot verfällt und man kann sich einen neuen Kurs stellen lassen.

Der Vorteil des außerbörslichen Handels besteht darin, dass der Anleger eine verbindliche Auftragsbestätigung bekommt und daher eine schnellere Reaktionszeit bei den hochvolatilen Optionsscheinen hat. Außerdem kann er Scheine normalerweise bis 22h handeln. Auf der anderen Seite kann er keine Limit-Aufträge erteilen und muss über die Medien zeitnah den Kurs des ausgewählten OS verfolgen, um den optimalen Ein- und Ausstiegszeitpunkt zu finden. Viele Depotbanken sind aber erst ab einem bestimmten Ordervolumen (in der Regel 5000 EUR) bereit, ein Direktgeschäft durchzuführen und verlangen dafür mindestens 20 EUR Transaktionsgebühr. Während Consors erst ab 5000 EUR Direktgeschäfte betreibt, beträgt die Grenze bei Comdirect und Bank 24 1500 EUR, bei der Diraba und Fimatex sind beliebig kleine Orders möglich.

Vorgehensweise:

1.) Der Anleger informiert sich unmittelbar vor der telefonischen oder manuellen Orderaufgabe über den aktuellen Kurs des Scheins (am besten bei vwd, euwax oder dem Emittenten selbst auf der Homepage).
2.) Der Anleger ruft bei seiner Depotbank an und lässt sich verbindliche Kurse für den ausgesuchten Schein stellen.
3.) Bei starken Abweichungen zwischen nachgeschautem und nachgefragtem Kurs sollte man unbedingt nach den Ursachen fragen!
4.) Mit der mündlichen Auftragsbestätigung ist der Handel abgeschlossen. Der außerbörsliche Handel ist genauso verbindlich wie eine Order, die über die Börse ausgeführt wird. Telefonische Missverständnisse sind kein Grund für die Annullierung eines Geschäfts.

D: Persönliche Voraussetzungen

Zu den persönlichen Voraussetzungen zählt neben der Einrichtung eines Depots bei einer Depotbank mit entsprechendem Guthaben die so genannte Börsentermingeschäftsfähigkeit. Diese wird dem Anleger von der Hausbank erteilt, wenn er vor Abschluss eines Termingeschäfts an der Börse, zu denen OS-Transaktionen zählen, eine ausführliche Beratung über die Risiken des Termingeschäfts erfahren und dies schriftlich bestätigt hat. Unterlassen die Banken diese Einholung, haften sie selbst für Verluste. Daher müssen sie auch die regelmäßige Aktualisierung der Termingeschäftsfähigkeit verlangen.

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