Nachricht
15:07 Uhr, 30.07.2004

Ohne Ansage kein Geld

Im Festnetz ist sie schon Pflicht: Die Preisansage bei 0190er- und 0900er Rufnummern. Für Handys gilt ab 1. August das gleiche. Kommt keine Preisansage, muss die Rechnung auch nicht bezahlt werden. Die Ansage selbst muss ebenfalls kostenlos sein. Spätestens drei Sekunden vor Beginn der Entgeltpflichtigkeit muss die Ansage zu Ende sein.

Die Ansage muss darüber informieren, ob sich der Preis auf jede angefangene Minute oder auf jede Einwahl sowie Umsatzsteuer und alle sonstigen Preisbestandteile beinhalten. Vor jedem neuen Tarifabschnitt ist eine neue Ansage Pflicht. Bei der Weitervermittlung zu 0190 er oder 0900er-Rufnummern, muss ebenfalls eine Preisansage erfolgen.

Das Portal mit Themenschwerpunkt 'Mobilfunk' und 'UMTS'

Mit zusätzlichem Experten, mit mehr Content.

Keine Kommentare

Du willst kommentieren?

Die Kommentarfunktion auf stock3 ist Nutzerinnen und Nutzern mit einem unserer Abonnements vorbehalten.

  • für freie Beiträge: beliebiges Abonnement von stock3
  • für stock3 Plus-Beiträge: stock3 Plus-Abonnement
Zum Store Jetzt einloggen