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07:00 Uhr, 19.09.2022

Öffentliches Kaufangebot von FEMSA: Ausserordentliche Generalversammlung mit Neuwahl des Valora Verwaltungsrats

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/ Schlagwort(e): Sonstiges

Öffentliches Kaufangebot von FEMSA: Ausserordentliche Generalversammlung mit Neuwahl des Valora Verwaltungsrats

19.09.2022 / 07:00 CET/CEST


Medienmitteilung

Als ein weiterer wichtiger Schritt in der Transaktion zum öffentlichen Kaufangebot von FEMSA für Valora sollen im Rahmen einer ausserordentlichen Generalversammlung vom 14. Oktober 2022 neu vier FEMSA Vertreter in den Verwaltungsrat von Valora gewählt werden. Der bestehende Valora Verwaltungsrat wird vereinbarungsgemäss zurücktreten.

Nachdem Fomento Económico Mexicano, S.A.B. de C.V. («FEMSA»; BMV: FEMSAUBD.MX; FEMSAUB.MX; NYSE: FMX) am 15. September 2022 das definitive Zwischenergebnis des öffentlichen Kaufangebots ihrer hundertprozentigen Tochtergesellschaft, Impulsora de Marcas e Intangibles, S.A. de C.V., zum Erwerb aller sich im Publikum befindenden Namenaktien von Valora Holding AG («Valora»; SIX: VALN) mit einer Beteiligungsquote von 84.42 % des ausgegebenen Aktienkapitals und der Stimmrechte von Valora veröffentlicht hat, erfolgt mit der vereinbarten Neubesetzung des Valora Verwaltungsrats an einer ausserordentlichen Generalversammlung vom 14. Oktober 2022 ein weiterer wichtiger Schritt in der laufenden Transaktion.

Der Vollzug des öffentlichen Kaufangebots (und mithin der Verkauf von Valora Aktien auf der Grundlage und zu den Modalitäten des öffentlichen Kaufangebots) steht, wie bereits kommuniziert und im Angebotsprospekt des öffentlichen Kaufangebots festgehalten, unter anderem unter der Bedingung, dass alle bestehenden Mitglieder des Valora Verwaltungsrats zurückgetreten sind und eine ordnungsgemäss einberufene Generalversammlung von Valora die von FEMSA nominierten Personen in den Verwaltungsrat gewählt hat – beides mit Wirkung ab und unter der Voraussetzung des Vollzugs des öffentlichen Kaufangebots. Der Vollzug erfolgt voraussichtlich am 7. Oktober 2022 (vorbehalten bleibt eine Verschiebung des Vollzugs, so wie im Angebotsprospekt beschrieben).

Entsprechend haben alle an der ordentlichen Generalversammlung vom 6. April 2022 gewählten Mitglieder des Valora Verwaltungsrats ihren Rücktritt als Verwaltungsräte erklärt mit Wirkung unmittelbar nach dem Abschluss der ausserordentlichen Generalversammlung vom 14. Oktober 2022 oder dem Vollzug des öffentlichen Kaufangebots – je nachdem, welches Ereignis später eintritt.

Der ausserordentlichen Generalversammlung vom 14. Oktober 2022 werden der FEMSA CEO Daniel Alberto Rodríguez Cofré als Präsident sowie Francisco Camacho Beltrán, Chief Corporate Officer von FEMSA, Carlos Arenas Cadena, CEO der FEMSA Proximity Division, und Salvador Alfaro Hernández, CFO der FEMSA Proximity Division, als Mitglieder des Verwaltungsrats zur Wahl vorgeschlagen. Die drei letzteren sollen zudem in den Vergütungsausschuss gewählt werden.

Die ausserordentliche Generalversammlung wird ohne physische Teilnahme der Aktionärinnen und Aktionäre stattfinden. Diese können ihre Rechte jedoch über den unabhängigen Stimmrechtsvertreter ausüben.

Für weitere Informationen zur ausserordentlichen Generalversammlung und die Lebensläufe der von FEMSA vorgeschlagenen Personen wird auf die Website www.valora.com/aogv verwiesen.

Diese Medienmitteilung finden Sie unter www.valora.com/newsroom.

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Weitere Informationen finden Sie unter www.valora.com.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Investor Relations
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Fon +41 61 467 21 23
ir@valora.com

Media Relations
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media@valora.com

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Dieses Dokument enthält zukunftsgerichtete Aussagen, welche Sachverhalte beinhalten, die keine historischen Tatsachen sind oder anderweitig nicht durch Bezugnahme auf vergangene Ereignisse belegt werden können. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf unseren derzeitigen Erwartungen und Annahmen und unterliegen Unsicherheiten und bekannten und unbekannten Risiken. Diese Unsicherheiten und Risiken sowie andere Faktoren können dazu führen, dass zukünftige tatsächliche Ereignisse und Entwicklungen, einschliesslich der Ergebnisse, der Finanzlage und Entwicklung von Valora, wesentlich von denjenigen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich oder implizit genannt oder angenommen werden. Die Informationen, Meinungen und zukunftsgerichteten Aussagen, die in diesem Dokument enthalten sind, gelten nur im Zeitpunkt der Veröffentlichung. Valora ist nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Aussagen zu überprüfen oder zu aktualisieren, sei es aufgrund neuer Informationen, künftiger Entwicklungen oder aus anderen Gründen. Diese Mitteilung stellt keine Empfehlung zum Kauf von Wertpapieren dar.

Diese Medienmitteilung ist weder ein Angebot resp. Angebotsprospekt im Sinne des Art. 125 ff. FinfraG (oder eine Zusammenfassung davon) noch ein Bericht des Verwaltungsrats im Sinne von Art. 132 Abs. 1 FinfraG (oder eine Zusammenfassung davon). Eine allfällige Annahme des öffentlichen Kaufangebots erfolgt ausschliesslich auf der Grundlage des Angebotsprospekts.


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