Nachricht
13:03 Uhr, 23.04.2002

NSE erringt einstweilige Verfügung

Die NSE Software AG hat beim Oberlandesgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung gegen das Delisting vom Neuen Markt erwirken können. Dies wird aktuell mitgeteilt. Das Gericht habe demnach abschließend angeordnet, dass die NSE bis zum Abschluss des erstinstanzlichen Hauptsacheverfahrens am Neuen Markt verbleibe. Das Unternehmen erwarte jedoch nach der heutigen Entscheidung auch im Hauptsacheverfahren ein positives Urteil.

Keine Kommentare

Du willst kommentieren?

Die Kommentarfunktion auf stock3 ist Nutzerinnen und Nutzern mit einem unserer Abonnements vorbehalten.

  • für freie Beiträge: beliebiges Abonnement von stock3
  • für stock3 Plus-Beiträge: stock3 Plus-Abonnement
Zum Store Jetzt einloggen