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13:03 Uhr, 23.04.2002
NSE erringt einstweilige Verfügung
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Die NSE Software AG hat beim Oberlandesgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung gegen das Delisting vom Neuen Markt erwirken können. Dies wird aktuell mitgeteilt. Das Gericht habe demnach abschließend angeordnet, dass die NSE bis zum Abschluss des erstinstanzlichen Hauptsacheverfahrens am Neuen Markt verbleibe. Das Unternehmen erwarte jedoch nach der heutigen Entscheidung auch im Hauptsacheverfahren ein positives Urteil.
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