Neues Ungemach für Phoenix-Anleger?
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In einem Beitrag vom 21.03.2005 zitiert das Handelsblatt den Rechtsanwalt der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierunternehmen (EdW), wonach "im Fall von Untreue eine Entschädigungsanspruch möglicherweise nicht gegeben sei". Dazu Rechtsanwalt Peter Mattil: "Genau diese Aussage entspricht unserer Erfahrung mit der EdW. Wir führen eine Klage gegen die EdW wegen der verweigerten Entschädigung im Fall der EuroPacific KG aus Düsseldorf. Auch die EuroPacific hatte die Kundengelder veruntreut."
"Es ist klar, dass die EdW auf dem Standpunkt steht, dass sie bei Untreue nicht entschädigungspflichtig ist", meint Rechtsanwalt Torsten Geißler (PWB Rechtsanwälte Jena). Nach Auffassung beider Kanzleien sei die Rechtsauffassung der EdW eindeutig falsch. Die Gesetzesbegründung zu dem Entschädigungsgesetz des Deutschen Bundestages sowie die Begründung zur entsprechenden EU-Richtlinie, wonach bei Betrügereien und Veruntreuungen ausdrücklich Schutz der Geschädigten bestehen soll, sprechen eine andere Sprache. Darüber hinaus gehe aus einem Leitfaden zweier BaFin-Mitarbeiter zum Entschädigungsgesetz, das den Kanzleien Mattil (München) und PWB Rechtsanwälte (Jena) vorliegt, eindeutig hervor, dass die EdW-Entschädigungspflicht auch ausdrücklich Fälle von Veruntreuungen umfasse.
Entgegen der Intention des Gesetzgebers und dem erwähnten Leitfaden wolle sich die EdW der Entschädigung jetzt wohl auch im Falle von Phoenix entziehen. Die Anwälte Mattil und Geißler gehen davon aus, dass dies nach der Gesetzesbegründung nicht möglich sein wird und sich die zuständigen Gerichte dem gesetzgeberischen Willen, auch Betrugsopfer zu entschädigen, nicht entziehen können.
Ungemach drohe den Phoenix-Anlegern jetzt allerdings möglicherweise vom Finanzamt. Der Grund: Phoenix habe den betrogenen Anlegern tatsächlich nämlich nur Scheingewinne gutgeschrieben und zum Teil auch ausbezahlt. Weil Phoenix Anlagegelder mittels eines so genannten Schneeballsystems angenommen und ausgezahlt habe, resultierten die "Renditen", die den Anlegern monatlich gutgeschrieben worden seien, nicht auf Börsen-/Termingeschäften, sondern aus Einlagen der Phoenix-Neukunden. Dazu Rechtsanwalt Geißler: "Die Scheinrenditen, die aus einem Schneeballsystem fließen, sind als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu besteuern. Dies hat der Bundesgerichtshof in einem ähnlich gelagerten Fall zum Az. XIII R 15/01 bereits im Jahre 2001 entschieden."
Es sei deshalb zu befürchten, dass jetzt die Steuerbehörden Zugriff auf die Anlegerkonten bei Phoenix nehmen und Kontrollmitteilungen an die zuständigen Finanzämter verschicken werden.
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