Neue Regeln für Börsengänge
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Die Deutsche Börse hat heute neue Grundsätze für den Börsengang vorgelegt. Gemeinsam mit Vertretern von Banken, Emittenten, Investoren, Aktionärsschützern und IPO-Beratern wurden die neuen Regeln entwickelt. Ziel sei es, die Transparenz zu erhöhen und eine Gleichberechtigung bei institutionellen und privaten Investoren zu erreichen.
Der Emissionsprospekt soll künftig als zentrales Informationsmedium als Entscheidungsgrundlage dienen. Der Aufbau und Inhalt des Emissionsprospektes wurden genau vorgegeben. Dadurch sollen bessere Vergleichsmöglichkeiten geschaffen werden.
Um Informationsvorsprünge bei einigen Anlegergruppen zu vermeiden, wurde eine sogenannte "Black-Out-Periode" eingeführt. Diese besagt, dass der Börsenaspirant in dieser Zeit keine Angaben über die Finanz- und Ertragslage des Unternehmens machen darf, die über die Informationen des Emissionsprospektes hinausgehen. Dadurch werde eine Gleichberechtigung bei allen Anlegergruppen erzielt, so eine Sprecherin der Deutschen Börse.
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