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12:11 Uhr, 02.09.2024

Netzagentur: Erstmals für 2027 kein Kohleverfeuerungsverbot erforderlich

BERLIN (Dow Jones) - Erstmals seit Beginn des Kohleausstiegsprozesses hat die Bundesnetzagentur kein Kohleverfeuerungsverbot für das Jahr 2027 zur Erreichung der gesetzlichen Ziele ausgesprochen. Grund hierfür ist der Behörde zufolge, dass bis zum Stichtag am heutigen Montag bereits so viele Kohlekraftwerke aus dem Markt ausgeschieden sind, dass das gesetzlich geforderte Zielniveau für das Zieljahr 2027 bereits unterschritten sei.

Als Zielniveau bezeichnet die Bundesnetzagentur die im jeweiligen Zieljahr gesetzlich noch zugelassene Menge der Nettonennleistung von Steinkohle- und Braunkohlekleinanlagen. Die Versorgungssicherheit bleibe trotz des Kohleausstiegs gewährleistet, so die Behörde. Bei allen Kraftwerksstilllegungen überprüften die Übertragungsnetzbetreiber die Systemrelevanz der Kraftwerke. Die Kraftwerke könnten danach Bestandteil der Netzreserve werden.

"In der Netzreserve stehen die Kraftwerke in kritischen Situationen zur Absicherung des Stromnetzes bereit. Die Versorgungssicherheit ist so jederzeit gewährleistet", so die Bundesnetzagentur.

Kontakt zur Autorin: andrea.thomas@wsj.com

DJG/aat/cbr

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