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13:08 Uhr, 06.06.2024

Netzagentur erlässt Festlegung für Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes

Von Andreas Kißler

BERLIN (Dow Jones) - Die Bundesnetzagentur hat nach eigenen Angaben eine Festlegung für die Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes erlassen. "Netzbetreiber und Investoren haben nun einen verlässlichen Ordnungsrahmen, der ihnen die Finanzierung des Kernnetzes auf privatwirtschaftlicher Grundlage ermöglicht. Zugleich können die Kunden sich darauf verlassen, dass es ein bundesweit einheitliches und bezahlbares Hochlaufentgelt geben wird", sagte Behördenpräsident Klaus Müller. "Der Ball für den Start in die Wasserstoffwirtschaft liegt nun bei den Netzbetreibern."

Der Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes soll bis 2055 durch Netzentgelte refinanziert werden. Die Festlegung "Wanda" schaffe hierfür den regulatorischen Rahmen und gebe Vorgaben für die Bestimmung eines marktfähigen Entgelts für den Wasserstoffhochlauf. Das Entgelt werde ab 2025 an allen Ein- und Ausspeisepunkten des Wasserstoff-Kernnetzes erhoben. Es soll bis zum Jahr 2055 möglichst konstant bleiben und nach einem erfolgreichen Hochlauf und dem Markteintritt einer hinreichenden Anzahl an Kunden schließlich Mehrerlöse generieren, um die anfängliche Kostenunterdeckung auszugleichen. Die Bundesnetzagentur überprüfe die Höhe des Entgelts alle drei Jahre und passe es bei Bedarf an.

"Wanda" ist laut den Angaben die erste Festlegung, die von der neuen Großen Beschlusskammer Energie erlassen wird. Sie soll ab dem 1. Januar 2025 gelten. "Im Rahmen dieser Festlegung wird das Hochlaufentgelt noch nicht in seiner Höhe bestimmt. Dieses sowie Ergänzungen zu Themen wie verschiedenen Transportprodukten oder möglichen Speicherrabatten erfolgen in separaten Festlegungen noch in diesem Jahr", betonte die Netzagentur.

In den ersten Jahren werde nur eine geringe Nachfrage nach Wasserstoff erwartet, langfristig gehe die Netzagentur jedoch von einem etablierten Wasserstoffmarkt und einer größeren Anzahl an Netzkunden aus. Sie lege das Netzentgelt deshalb zunächst unterhalb eines kostendeckenden Entgelts fest, um zu verhindern, dass in den ersten Jahren des Netzaufbaus sehr hohe Entgelte den Wasserstoffhochlauf behindern. Durch die zeitliche Verschiebung trügen spätere Netzkunden die Aufbaukosten des Netzes mit.

Nächster Schritt sei der Antrag der Netzbetreiber auf die Genehmigung des Wasserstoff-Kernnetzes, der Mitte des Jahres zu erwarten sei. Zudem müssten alle künftigen Kernnetzbetreiber, die bereits für das Jahr 2025 Kosten gelten machen wollen, bis zum 30. Juni 2024 ihre Kostendaten mit einem Erhebungsbogen einreichen.

Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com

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