Mosaic bekennt sich zu Corporate Governance
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Aufsichtsrat und Vorstand der Mosaic Software AG haben sich einstimmig zur Umsetzung des Corporate Governance Kodex bekannt. Dies wird am Morgen mitgeteilt. Demnach werde man den Verhaltensempfehlungen der von der Deutschen Bundesregierung eingesetzten Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (DCG Kodex) zur Unternehmensleitung und -überwachung mit Abweichungen zu 2.3, 4.2, 5.1.2 und
5.4.5 entsprechen.
Die elektronische Verfügbarkeit der Einberufungsdokumente zur Hauptversammlung, die Erreichbarkeit des Stimmrechtsvertreters sowie die Verfolgung der Hauptversammlung werden entsprechend einem der Struktur und Größe des
Unternehmens angemessenen Rahmen gewährleistet (DCG Kodex Ziffer 2.3).
Ab dem 01. Januar 2003 wird der heutige Vorstandsvorsitzende als Alleinvorstand agieren; gemäß der MOSAIC Corporate Governance-Richtlinie soll der Aufsichtsrat den Vorstand der Gesellschaft jedoch in angemessener Zeit erweitern. Eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder ist nicht festgelegt. Dem Vorstandsvorsitzenden sind aufgrund der Besonderheit seines Mehrheitsbesitzes keine Aktienoptionen gewährt worden. Die Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat wird entsprechend den gesetzlichen Regelungen veröffentlicht. (DCG Kodex Ziffer 4.2, 5.1.2, 5.4.5)"
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