Mobilcom will Umsatzsteuer-Rückerstattung einklagen
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Der Mobilfunkdienstleister Mobilcom AG will Ansprüche auf Rückerstattung von Umsatzsteuer im Zusammenhang mit dem Erwerb der UMTS-Lizenz gerichtlich geltend machen, dies haben Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen.
Die MobilCom Multimedia GmbH (mcm) hatte im August 2000 eine UMTS-Lizenz für 8,43 Mrd. Euro erworben. Weder die Mitteilung über den Zuschlag noch die endgültige Zahlungsaufforderung wiesen Umsatzsteuer aus. Die mcm hatte bereits 2003 um die Ausstellung einer korrekten Rechnung gebeten. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hatte dies abgelehnt.
Aus Sicht des Unternehmens und der vorliegenden Gutachten habe die RegTP unternehmerisch gehandelt und hätte deshalb nach deutschem Recht Umsatzsteuer ausweisen müssen. Das ergebe sich außerdem aus der 6. EU-Richtlinie. Bei einem Erfolg wäre mit einer Umsatzsteuer-Rückerstattung von rund 1,16 Mrd. Euro zu rechnen. Davon stünden 90 Prozent France Télécom zu. "Nach sorgfältigem Abwägen von Chancen und Risiken haben wir uns entschlossen zu klagen", so der Vorstandsvorsitzende Thorsten Grenz.
Das Kostenrisiko für Mobilcom sei aufgrund des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes, das seit dem 1. Juli 2004 gilt, deutlich gesunken: Einem "worst-case"-Szenario von früher rund 370 Mio. Euro stehe nun ein maximales Kostenrisiko von 9 Mio. Euro gegenüber, hieß es. Darin enthalten sei das Beschreiten sämtlicher Rechtswege und Instanzen sowie sämtliche mögliche Gebühren bei einer Niederlage in allen Instanzen. Die Mobilcom-Anwälte gehen nach Angaben des Unternehmens jedoch davon aus, dass das tatsächliche Risiko bei unter 4 Mio. Euro liegen dürfte.
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