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15:40 Uhr, 06.01.2005

Mobilcom reicht Klage gegen den Bund ein

Der Mobilfunkdienstleister Mobilcom AG hat die angekündigte Milliardenklage gegen den Bund nach Informationen vom "Handelsblatt" kurz vor dem Jahresende 2004 eingereicht. Mobilcom wolle klären lassen, ob bei der Versteigerung von UMTS-Lizenzen im August 2000 Mehrwertsteuer bezahlt wurde.

Mobilcom habe beim Landgericht Bonn eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Erteilung einer Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer eingereicht, schreibt das "Handelsblatt". Eine zweite Klage vor dem Finanzgericht Köln soll die Umsatzsteuerpflicht des Geschäfts feststellen, hieß es weiter. Dabei sei die Frage, ob die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) bei der Versteigerung der Lizenzen hoheitlich oder unternehmerisch gehandelt hat.

Mobilcom hatte im Jahr 2000 eine UMTS-Lizenz ersteigert und dafür 8,43 Mrd. Euro bezahlt. Nun fordert das Unternehmen Umsatzsteuer in Höhe von 1,16 Mrd. Euro zurück. Davon stünden aber 90 % der France Telecom zu.

Bei einem Erfolg würden auf den Bund jedoch Milliardenforderungen von anderen Mobilfunkanbietern zu kommen.

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Über den Experten

Thomas Gansneder
Thomas Gansneder
Redakteur

Thomas Gansneder ist langjähriger Redakteur der BörseGo AG. Der gelernte Bankkaufmann hat sich während seiner Tätigkeit als Anlageberater umfangreiche Kenntnisse über die Finanzmärkte angeeignet. Thomas Gansneder ist seit 1994 an der Börse aktiv und seit 2002 als Finanz-Journalist tätig. In seiner Berichterstattung konzentriert er sich insbesondere auf die europäischen Aktienmärkte. Besonderes Augenmerk legt er seit der Lehman-Pleite im Jahr 2008 auf die Entwicklungen in der Euro-, Finanz- und Schuldenkrise. Thomas Gansneder ist ein Verfechter antizyklischer und langfristiger Anlagestrategien. Er empfiehlt insbesondere Einsteigern, sich strikt an eine festgelegte Anlagestrategie zu halten und nur nach klar definierten Mustern zu investieren. Typische Fehler in der Aktienanlage, die oft mit Entscheidungen aus dem Bauch heraus einhergehen, sollen damit vermieden werden.

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